Schau ich aus dem Fenster, dann kann ich nur sagen: Hochaktuell der Beschl. des OLG Hamm v. 30.09.2010 – III 3 RBs 336/09, der sich mit der Sichtbarkeit eines Verkehrszeichen beschäftigt. Das OLG hatte dort ausgeführt, dass ein durch Baum- und Buschbewuchs objektiv nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen 274.1 keine Rechtswirkungen mehr entfaltet. Das dürfte dann für ein wegen Schnee nicht mehr erkennbares Schild entsprechend gelten. Und dazu kann es heute ja schon mal kommen, jedenfalls hier im Münsterland.