Schlagwort-Archive: Schleuser

Strafzumessung modern/aktuell (?): Strafzumessungskriterium A.Merkel

Fotolia.com

Fotolia.com

Mein „Lieblings-Urteils-Hinweisgeber O.Garcia vom Blog „de Legisbus“ hat mich auf einen Bericht aus der Welt hingewiesen, der schon etwas zurückliegt, aber sicherlich immer noch von Interesse ist. Überschrift dieses Berichts: „Richter straft Schleuser wegen Regierungspolitik milde„. Und weiter heißt es da: „Ein Richter in Passau hat einen Schleuser zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Grund, keine schärfere Strafe zu verhängen, nannte er die Willkommenspolitik der Bundesregierung.

Und weiter:

„Das Amtsgericht Passau hat bei einem Urteil gegen einen 43-jährigen Schleuser aus Serbien vor der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kapituliert. Vor dem Hintergrund, dass sich die Politik nicht einige, reiche hier eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung aus, heißt es in der Urteilsbegründung des Richters vom 5. November, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt.

Das Strafmaß wurde nicht voll ausgeschöpft. Der Richter begründete dies so: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen.“

Ich habe das Urteil natürlich sofort beim AG Passau angefordert, mal sehen, wann es kommt. Dann stelle ich den Volltext ein. Dieses ist also nur eine „Vorabmeldung“. Ich denke, das Urteil könnte ggf. für Strafverteidiger eine praktisch wichtige Handreichung sein. Im September war die Rede von 800 Schleuser, die in Bayern in Unterhaftungshaft sind. Es dürften also Hunderte von Verteidiger an solchen Fällen arbeiten.