Vom 7. und wohl vorletzten Hauptverhandlungstag ist Folgendes zu berichten:
Es ist zunächst noch einmal die eigentliche Sachbearbeiterin der StA aus dem Ursprungsverfahren K. vernommen worden. Gegenstand der Vernehmung war (noch) einmal der Sitzungsbericht, den sie vom 2. Hauptverhandlungstag im Verfahren K. erstellt hatte. Sie hat zum Zustandekommen der handschriftlichen Ergänzung ? 4 J 10 M der Darstellung des am Freitag 18.03.2011 vernommenen Zeugen klar widersprochen.
Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugin wurde plädiert.
- Die Staatsanwaltschaft sieht Lucas – trotz der sich teilweise widersprechenden Aussagen – einer versuchten Strafvereitelung (§§ 258, 22 StGB) überführt an. Sie hat – ohne näher zur Strafzumessung auszuführen – eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Ausführungen, warum Freiheitsstrafe und warum in dieser Höhe ließ das Plädoyer vermissen. Eine Bewährung sei aber nur angezeigt, wenn zusätzlich ein Berufsverbot ausgesprochen werde. Begründung: Nur so lasse sich einer erneuten Straffälligkeit begegnen. Bewährungszeit: 3 Jahre und 5.000 € Geldbuße.
- Die Verteidigung ist in ihren Plädoyers von falschen dienstlichen Äußerungen und davon ausgegangen, dass einige Zeugen gelogen haben. Sie hat Freispruch beantragt. Es wird von zwei brillanten Plädoyers der beiden Verteidiger berichtet; RA Bockemühl hat die Einleitung von Strafverfahren gegen einige der Zeugen angeregt (ich bin gespannt, wie sich die Staatsanwaltschaft Augsburg verhält).
Der Angeklagte Lucas hat in seinem letzten Wort darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren wohl nicht nur – wie er erst geglaubt habe – das Ziel habe, einen unbequemen Verteidiger auszuschalten. Der heute gestellte Antrag der Staatsanwaltschaft zeige vielmehr, dass er auch in seiner Existenz vernichtet werden soll.
Termin zur Urteilsverkündung: 01.04.2011 – 14.00 Uhr.