Es ist vor einiger Zeit ja schon von anderen Blogs auf ein Merkblatt der RAK München hingewiesen worden (vgl. hier) , in dem zum Verhalten bei der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanlei Stellung genommen wird. Wegen der Bedeutung der damit zusammenhängenden Frage, weise ich auf diese Zusammenstellung auch hier noch einmal hin. Ist ja im Übrigen schließlich auch „meine“ Kammer. Zum Merkblatt geht es hier.