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Technische Probleme bei Providamessfahrzeugen?- Nachfrage kann sich lohnen

Ein Kollege weist mich heute darauf hin, dass ihm ein Schreiben der Verkehrsdirektion Koblenz v. 17.02.2010 an „Alle Bußgeldstellen im Bereich Polizeipräsidium Koblenz“ vorliegt, in dem es heißt:

…auf Grund festgestellter technischer Problem mussten einige Providafahrzeuge vorübergehend stillgelegt werden, weil die PTB-Zulassung erloschen ist. … Bis zur endgültigen Klärung durch die PTB regen wir an, laufende Bußgeldverfahren, welche auf Messungen mit den genannten Fahrzeugen basieren, auszusetzen...“.

Um was für „technische Probleme“ es handelt, ergibt sich aus dem Schreiben nicht; es ist auch mir nicht bekannt. Aber: Was im Bereich der Verkehrsdirektion Koblenz der Fall zu sein scheint, kann doch auch in anderen Fällen auftreten bzw. aufgetreten sein (hat die PTB inzwischen etwas unternommen; wenn ja, was?). Vielleicht fragt man als Verteidiger in entsprechenden Verfahren ja mal nach. Kann sich ja ggf. lohnen.

PoliscanSpeed ist standardisiert, sagt das OLG Düsseldorf! Wirklich?

Da habe ich gestern zur Entscheidung des AG Lübben noch geschrieben, dass obergerichtliche Rechtsprechung zu PoliscanSpeed nicht vorliege, da muss ich das heute schon zurücknehmen. Es gibt inzwischen – worauf mich ein Kollege dankenswerter Weise hingewiesen hat, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.01.2010 – IV-5 Ss (OWi) 206/09 – (OWI) 178/09 I. Der geht davon aus, dass es sich bei PoliscanSpeed um ein standardisiertes Messverfahren handelt (eine Entscheidung des OLG Karlsruhe soll es dazu auch geben [?]).

Wenn man sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf ansieht, ist m.E. allerdings festzustellen, dass die nun nicht unbedingt überzeugend begründet ist. Zwar wird zur Begründung auf das von mir herausgegebene Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren verwiesen, was uns natürlich ehrt. Nur: Dort steht nicht, dass PoliscanSpeed ein standardisiertes Verfahren ist, sondern lediglich, dass es von der PTB zugelassen ist (ich wasche meine Hände also in Unschuld :-)). Mit den gegen das Messverfahren erhobenen Bedenken setzt sich das OLG Düsseldorf nicht im Einzelnen auseinander. Vielmehr wird m.E. nur der Schluss gezogen: PTB-Zulassung = standardisiert. Das greift m.E. aber zu kurz. Folge: Als Verteidiger wird man nicht nur nach wie vor, sondern jetzt erst recht die Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Messung und Messfehler geltend machen müssen. Allerdings werden die AG jetzt sicherlich „einfacher“ damit umgehen, denn es handelt sich ja um ein „standardisiertes Messverfahren“.