Und im zweiten Posting geht es um die Erteilung von Auskünften aus der Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft an eine Krankenkasse zur Prüfung möglicherweise fehlerhafter Abrechnungen durch Vertragsärzte. Darum ist gestritten worden. Die Beschuldigten sind der Gewährung von Akteneinsicht entgegen getreten, die StA hat Auskünfte gewährt. Dagegen dann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das OLG, der mit dem OLG Braunschweig, Beschl. v. 28.08.2024 – 1 VAs 1-3/23 – keinen Erfolg hatte.
Ich bschränke mich hier wegen des Umfangs der Entscheidung des OLG auf den Leitsatz zu der Entscheidung, und zwar:
Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts haben einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften aus Ermittlungsakten gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 StPO zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung.