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Quasi-Lex Edathy

Jetzt schreibe ich dann auch zum Fall Edathy, obwohl ich mir fest vorgenommen hatte, es nicht zu tun. Denn es wird so viel von so vielen geschrieben, fast jedes Blog äußert sich. Was soll man da noch schreiben, was man nicht schon gelesen hat bzw. was nicht schon an anderer Stelle geschrieben worden ist. Ich greife aber nur einen Nebenaspekt auf, der – so meine ich – zu erwarten war. Nämlich die Frage der Strafbarkeit der Erstellung und des Vertriebs von Posing-Fotos.

© Martin Fally - Fotolia.com

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M.E. war zu erwarten, dass diese Fotos der sog. Kategorie 1 in den Focus rücken würden. Und es gibt erste Stimmen, die dagegen vorgehen wollen. Dazu verweise ich auf einen Beitrag bei LTO unter: „Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen „Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“. vgl. hier.

Geäußert haben sich dazu bereits der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, der Deutsche Kinderschutzbund und die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne).

Ganz einfach wird das, wie Renate Künast wohl richtig erkannt hat, nicht, denn:

„Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast am Dienstagmorgen im Deutschlandradio Kultur. „Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen.“ Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten. Um Familienfotos auch künftig nicht in den Bereich des Strafrechts zu rücken, könnte in einem möglichen Gesetz von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein, so die Grünen-Politikerin.“

Das sieht nach einer „Quasi-Lex Edathy“ aus. Mehr zum Ganzen dann bei LTO.