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Na bitte, geht doch: Poliscan Speed ist nicht standardisiert…

© Sven Grundmann – Fotolia.com

Vor gut zwei Jahren hat im OWi-Recht die Frage, ob es sich bei Poliscan-Speed handelt um ein „standardisiertes Messverfahren“ handelt oder nicht, die Diskussion „belebt“. Die OLG, die sich damit beschäftigt haben – u.a. KG und OLG Düsseldorf – haben die Frage bejaht (vgl. u.a. hier und hier) – haben die Frage bejaht, ich hatte es anders gesehen, einige Sachverständige in Veröffentlichungen im VRR und DAR auch. Nun ja, habe ich dann gedacht, man muss sich auch mal strecken. Jedenfalls hatte ich nicht mehr ernsthaft damit gerechnet, dass die Diskussion in der Rechtsprechung noch mal wieder aufleben würde.

Das könnte allerdings jetzt doch der Fall sein. Denn das AG Aachen hat im AG Aachen, Urt. v. 10.12.2012 – 444 OWi-606 Js 31/12-93/12 – die Frage noch einmal aufgegriffen und kommt zu dem Ergebnis: Nicht standardisiert, daher nicht verwertbar = Freispruch für den Betroffenen. Begründung: Der Hersteller lässt die Funktionsweise des Gerätes im Dunklen, auch die PTB hilft nicht weiter und das Gerät bietet (technische) Angriffspunkte.

Liest sich alles sehr schön im AG Aachen-Urteil. Und, was erstaunt: Das Urteil ist – so jedenfalls der Eintrag auf NRW-E, wo das Urteil steht-  rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat es also hingenommen, so dass wir dazu nichts vom OLG Köln hören werden. Eigentlich ein bißchen schade.

Und bevor Kommentare kommen: Ja, ich weiß, dass ist kein Bild mit einem Poliscan-Speed-Messgerät.

Wochenspiegel für die 13. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten – jetzt immer Sonntags – was aus der vergangenen Woche berichtenswert ist:

  1. Gutes Ergebnis beim Jugendrichter.
  2. Über die Öffentlichkeitsarbeit der Strafverfolger.
  3. Über unverbrauchte Zeugen.
  4. Über Einspruchsrücknahme nur mit Vollmachtsurkunde?
  5. Über PoliscanSpeed, oder auch hier.
  6. Über ein Autorennen.
  7. Über das schwer verständliche Verhalten einer RSV.
  8. Über die Haftung von Eilrichtern.

Wochenspiegel für die 52. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

  1. Über die Massenfreisprüche in Herford und ihre Begründung, vgl. hier und hier.
  2. Und dann natürlich wieder Kachelmann und Alice Schwarzer, vgl. hier und hier.
  3. Jahreszeitbedingt setzte man sich – ebenso wie wir es getan haben – mit zugeschneiten Verkehrsschildern auseinander (vgl. hier).
  4. Der Freispruch für Harry Wörz war ebenfalls ein Thema, vgl. hier, hier und hier.
  5. Und immer wieder: Schweigen ist Gold, vgl. hier und hier.
  6. Über ein 14-stündiges letztes Wort berichtete der Law-Blog.
  7. Die Winterreifenpflicht – in der Praxis – hier und hier.
  8. Zum Rotlichtverstoß hier.
  9. Poliscan mal wieder im Gerede, vgl. hier.
  10. Und für alle, die in die Niederlande fahren wollen, hier etwas zum Drogentourismus.

Immer wieder die Gretchen-Frage nach Poliscan: Bist du standardisiert?

Nachdem in den letzten Monaten schon das OLG Düsseldorf und das KG Berlin kurz und bündig das Messverfahren „Poliscan“ zum standardisierten Messverfahren befördert haben, nun auch das OLG Frankfurt. Das konnte es sich in seinem Beschl. v. 21.04.2010 – 2 Ss-OWi 236/10 noch einfacher machen und brauchte nur zu schreiben: Seht, die anderen machen es auch. 🙂

Volltext zur Entscheidung des OLG Frankfurt zur Poliscan Speed

Wir hatten vor einigen Tagen über die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.03.2010 – 2 Ss OWi 577/09 – berichtet, mit der das OLG das AG Dillenburg aufgehoben hatte, das wegen der mangelnden Überprüfbarkeit der Messung die Messung als nicht verwertbar angesehen hatte. Inzwischen liegt der Volltext vor. Sie finden ihn hier.