Schlagwort-Archive: Parken

Wochenspiegel für die 31. KW – oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist:

  1. Über das Abschleppen beim Parken.
  2. Kopfhörer auf dem Fahrrad – erlaubt, ja oder nein?
  3. Eine Übersicht zur Trunkenheits-/Drogenfahrt des Radfahrers hatten wir hier.
  4. Über einen etwas eigenartigen Strafverteidiger berichtet der Kollege Feltus hier.
  5. Erhöhtes Beförderungsentgelt auch bei defektem Fahrkartenautomat fragt sich der Kollege Ferner hier.
  6. Schlechter Deal, wirklich?
  7. Kein Fahrrad ohne Lichtmaschine.
  8. Über das Netz der Hungerleider berichtet die Kollegin Braun, nur: Wo ist „Bennis Bierbar“? 🙂
  9. Anwaltszwang für Bezirksrevisoren, warum eigentlich nicht?, natürlich nur beim BGH.
  10. Und: Dosenbier mit Hörnern, fand ich einfach von der Überschrift toll.

Wochenspiegel für die 30. KW, oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten über:

  1. Darf man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde stellen?
  2. Ein Update zur Fahreignung und Gutachtenanordnung gab es hier.
  3. Immer wieder gerne genommen: Vollmachtsfragen.
  4. Zum Fahrverbot beim atypischen Roltichtverstoß verweist der Beck-Blog auf eine Entscheidung des KG, über die wir am 12.07.2010 hier auch schon berichtet hatten.
  5. Zum Bußgeld beim Fahren mit Fix-Fahrrädern hier.
  6. Echter Schumi, falscher Schumi, hier.
  7. Über eine POMin Schneidig berichtet man hier.

Da tuscheln die Nachbarn aber…

unter der Überschrift berichtete gestern das örtliche Anzeigen(käse)blättchen „Hallo“ hier in Münster, dass die Stadt Münster sparen müsse und deshalb u.a. auf die Idee gekommen ist, demnächst die sog. Parkkralle (oder auch Radblockierschloss) einzusetzen, wenn „Steuern, städtische Gebühren oder auch das Knöllchen“ nicht bezahlt werden.

Interessant :-), wenn man dann gleich auf der Straße sehen kann, wer Gebühren o.Ä nicht gezahlt hat. Dachte aber bisher, dass sei nur gegen sog. Steuersünder möglich. Mal schauen, was man dazu findet.

Ergänzung: na, da habe ich ja gerade das noch gefunden zum FinMin NRW.

Der „Knöllchen -Horst“ geht in Ruhestand

Nein, der „Knöllchen-Horst“ ist nicht derjenige „Horst“, an den man zuerst nach den Ereignissen der letzten Wochen denkt, nämlich der zurückgetretene Bundespräsident – was hat der auch mit „Knöllchen“ zu tun?. Nein, „Knöllchen-Horst“ ist der Frührentner – insofern passt es dann aber doch zum ehemaligen Bundespräsidenten, der in Osterode rund 14.000 Falschparker zur Anzeige gebracht hat.

Nun ist der „Knöllchen-Horst“ selbst „geblitzt“ worden und stellt zunächst einmal seine Tätigkeit als „Parkaufseher“ ein und konzentriert sich auf rechtswidrige Abfallgebührenbescheide (vgl. u.a. hier). Interessant der Hinweis in der Nachricht, dass er wegen des Blitzerfotos Strafanzeige wegen der „Verletzung des Rechts am eigenen Bild“ erstattet hat. Netter Verteidigungsansatz :-).

Von der Tragödie zur Komödie – mit einem straßenverkehrsrechtlichen Grundbegriff komme ich da ggf. hin

Der Kollege Nebgen berichtet in seinem Blog von einer „Verkehrstragödie“ und durch mich inspiriert (besten Dank :-)) dann über den Weg „Von der Tragödie zur Komödie„.

Das inspiriert mich jetzt wieder darauf hinzuweisen, dass m.E. der Ansatz des Kollegen, die Verteidigung über den Begriff der „Öffentlichkeit“ zu (ver)suchen, richtig war. Es handelt sich bei dem Begriff um einen der sog. straßenverkehrsrechtlichen Grundbegriffe, der leider häufig übersehen wird, aber häufig einen Verteidigungsansatz bietet. An ihn sollte man immer denken bei Parkplätzen, Garagenhöfen etc. Sehr schön und anschaulich dazu OLG Hamm, Beschl. v. 04.03.2008 – 2 Ss 33/08.

Der Begriff kann übrigens auch im OWi-Verfahren eine Rolle spielen; vgl. dazu OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 – 2 Ss OWi 934/08, für den Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums, auf dem ein verbotenes Rennen durchgeführt wurde. Und nicht vergessen: Der Begriff hat auch eine zeitliche Komponente; vgl. dazu neben OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 auch noch KG StRR 2009, 30.