Uli Hoeneß und keine Ende? Nun. ich wollte dazu eigentlich nicht mehr bloggen, tue es dann aber jetzt doch, nachdem ich gerade den Beitrag „Hoeneß – Neue Anklage wegen Steuerhinterziehung„, der sich u.a. auf einen Bericht im Focus stützt, wonach inzwischen die Berechnungen der Finanzbehörde bei mindestens 30 Mi0 € hinterzogener Steuern liegen sollen, gelesen habe.
Der Kollege Dost-Roxin beginnt seinen Beitrag mit: „Eine weitere Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Hoeneß ist im Anmarsch….“ . Da frage ich mich allerdings: Wirklich? Oder sieht das Ganze rechtlich ggf. doch ein wenig anders aus? Nun, abschließend wird man das nicht beurteilten können – jedenfalls kann ich es nicht – dafür müsste man Anklage, Eröffnungsbeschluss und Urteil im zu Ende gegangenen Verfahren kennen, um dann die Frage beantworten zu können: Strafklageverbrauch durch das Urteil, ja oder nein? Nur, wenn ich die Frage verneinen muss/kann, stellt sich die Frage nach einer neuen/weiteren Anklage. Das hat mit der Höhe des Steuerschadens – wenn er aus denselben angeklagten Taten stammt – und dem Geständnis von U.Hoeneß nichts zu tun. § 264 StPO lässt grüßen.
Vielleicht war es ja gerade der „Charme der Verteidigungsstrategie“ – den wir alle nicht erkannt haben oder nicht erkennen konnten, weil wir die erforderlichen Informationen nicht hatten -, dass da noch mehr hinterzogene Steuern waren, die nun ggf. vom Urteil erfasst sind. Ob man das gut findet und ob man die Verfahrensweise der Kammer des LG München gut findet, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber wie sagte schon während des Studiums einer meiner Professoren: das Recht ist für die Hellen. Und solche Fragen werden die „Berater“ von U.Hoeneß sicherlich im Blick gehabt habe.
Im Übrigen: Ich weiß auch gar nicht, warum der Focus nun schon wieder eine Welle schlägt. Dass da ggf. noch mehr hinterzogene Steuern zu erwarten waren als die 28,5 Mio €, von denen die Kammer ausgegangen ist, war doch klar. Denn die Finanzbeamtin hatte doch in der Hauptverhandlung schon darauf hingewiesen, dass ihrer Berechung eine „Günstigkeitsprüfung“ zugrunde liegt. Aber es ist wohl ein Thema, dass man am Kochen halten will/muss.