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Freispruch im Münsteraner „Lustreisenprozess“

Ich hatte ja schon einige Male vom von der örtlichen Presse sogenannten „Lustreisenprozess“ beim LG Münster berichtet (vgl. hier und hier). Vorgeworfen wurde den Aufsichtsratsmitgliedern der Städtischen Wohnungsgesellschaft Untreue, begangen durch verschiedene Reisen. Übrig geblieben – teilweise sind die Verfahren nach § 153a StPO eingestellt worden – war jetzt noch der Geschäftsführer.

Gestern erfolgte nun der sich schon seit längerem abzeichnende Freispruch. Die StA hatte noch eine Geldstrafe von 30.000 € beantragt . Ich gespannt, ob die StA in die Revision gehen wird. Sie hat sich „Bedenkzeit“ erbeten.

Interessante Wende (?) im Münsteraner „Lustreisenprozess“

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute hier von einer interessanten Wende/Entwicklung im sog. Münsteraner Lustreisenprozess.

In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsführer der Wohn- und Stadtbau Münster vor, Reisen organisiert und durchgeführt zu haben, bei denen nicht der Informations-, sondern der Freizeitcharakter im Vordergrund gestanden habe, was als Untreue gewertet wird. Die Sache befindet sich nach Verurteilung durch das AG inzwischen in der Berufung. Dort hat der Vorsitzende gestern eine Einschätzung der Kammer mitgeteilt, „dass es sich bei den umstrittenen Aufsichtsratsreisen um „Fahrten zu Informations- und Fortbildungszwecken“ gehandelt habe, die strafrechtlich „nicht zu beanstanden“ seien.“ Weiter: „Ob dies auch für sämtliche Einzelpunkte des Fahrtenprogramms gelte, sei noch nicht beraten worden„.

Nun ja, ich frage mich allerdings, ob das geht. Fahrten zu Informations- und Bildungszweck“, nur teilweise. Also morgens ok; und nachmittags Untreue?

Lustreisen?

Es ist ja schon interessant, wie sich manchmal Begriffe verselbständigen. So der Begriff „Lustreise“. Wir kennen ihn aus der VW-Affäre (vgl. hier). Nun muss er aber m.E. immer auch dann herhalten, wenn es m.E. gar nicht um „Lust“ im eigentlichen Sinn geht, sondern, fast schreibt man „nur“ darum, dass Politiker/Aufsichtsratsmitgliedern/Vorständen pp. Untreue/Bestechlichkeit usw. vorgeworfen wird, weil sie Leistungen entgegengenommen haben, auf die so kein Anspruch bestand oder die einen rein privaten Hintergrund hatten.

So hat auch Münster seinen Lustreisenprozess (vgl. hier), der aber mit „Lust“ nichts zu tun hat, sondern z.B. mit Taxirechnungen im Wert von 10 €. Mit geht es jetzt gar nicht um die Frage der Strafbarkeit – die kann man ohne Aktenkenntnis kaum beurteilen – sondern nur um den Begriff „Lustreise“. Die war es im eigentlichen Sinne wohl nicht, oder?