Der ein oder andere wird sich vielleicht noch an mein Posting zum Kühlhandy erinnern. Liegt schon etwas zurück – ist aus Mai 2012 – aber immer wieder/noch interessant (vgl. dazu dann Das Kühlhandy – was es nicht alles gibt… oder: So kann man dem Mandanten helfen). Das habe ich gestern auch wieder festgestellt. Ich war als „Rahmenprogramm“ – tja, man wird älter 🙂 – beim Essener Anwalt- und Notarverein e.V. auf dessen Mitgliedervesammlung 2015. An sich mach ich ja keine Fortbildungen mehr, aber der dortige Vorsitzende, der Kollege Allesch, kann sehr überzeugend sein. Also bin ich nach Essen, um vorzutragen zu „Von Handys, Blitzern und Gebühren….“, bunte Mischung, aber m.E. ein Thema, das man auch am Ende eines anstrengenden Arbeitstages ertragen kann.
Und bei dem „Unterthema“ „Handy“ habe ich dann – wie immer wenn ich dazu referiere bzw. referiert habe, dann auch wieder den Hinweis auf das „Kühlhandy“ gebracht. Kommt immer ganz gut und vielleicht hilft es j auch mal dem ein oder anderen Betroffenen. Was ich allerdings bei der Vorbereitung der Veranstaltung festgestellt habe. Die Homepage des Kühlhandy gibt es nicht mehr, bzw. da heißt es „New website coming soon.“ Aber, ich war dann, als ich etwas gesucht hatte, doch überrascht. Das Kühlhandy ist „befördert“ worden. Denn man kann es nun auch bei Amazon beziehen, unter „Das Original Kuehlhandy (schwarz)„. Allerdings es ist – wie das o.a. Bild zeigt – teurer geworden. 2012 gab es das Kühlhandy noch für 9,90 €, jetzt muss man bei Amazon 12,90 e bzw. 11,90 € überweisen. Läuft sicher nach dem Motto: Was nichts kostet, ist nichts. Aber vielleicht liegt es ja auch daran, dass inzwischen das Bußgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO – Verbotene Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr – angehoben worden ist. Früher nur 40 €, seit der Punkterefom jetzt 60 €.
Und hier dann noch mal das Kühlhandy. Wie gesagt – kann man bei Amazon bestellen…… 🙂