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Hoeneß-Urteil rechtskräftig – Nun reicht es dann aber auch, bitte nicht nachtreten

entnommen wikimedia org Urheber Harald Bischoff

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Das Urteil gegen U, Hoeneß ist rechtskräftig, nachdem dann heute auch die Staatsanwaltschaft München auf die Revision verzichtet hat. Damit ist das (Erkenntnis)Verfahren beendet und man sollte es m.E. damit gut sein lassen. Ich meine damit nicht, dass man zur Tagesordnung übergehen sollte bzw. sagen kann, war ja alles nicht so schlimm. Ich meine damit, dass die Presse/Medien es nun gut sein lassen sollte(n) und sich dann vielleicht doch „eine andere Sau sucht, die man durchs Land treibt.“

Was ich damit meine? Die Strafkammer wird jetzt das Urteil begründen; dafür hat sie nach § 275 Abs. 1 StPO bis zu sieben Wochen Zeit (5 Wochen + 2 Wochen, da mehr als drei Tage verhandelt). Dann wird das Urteil mit der Akte der StA übersandt, die dann die Vollstreckung einleiten und zum Strafantritt laden muss. Alles in allem werden sicherlich mehr als die an einigen Stellen (vgl. u.a. hier) genannten „Wochenfristen“ von sechs Wochen ins Land gehen, bevor es so weit ist. Bis dahin brauchen wir aber – zumindest ich nicht –

  • keine allgemeine Dauerberichterstattung, etwa in der Art: „Wie geht es Hoeneß eine Wochen nach dem Urteil?“ – das kann man beliebig kombinieren mit: „Wie geht es Hoeneß eine Woche vor Strafantritt?“,
  • keine Berichterstattung: „U. Hoeneß kauft die letzten Brötchen“ oder Ähnliches,
  • nicht täglich in ARD/ZDF einen „Brennpunkt“ usw. ,
  • nicht gefühlte Dauertalkshows, die das Thema „Steuerprozess Hoeneß“ noch einmal unbedingt „wiederkäuen“ müssen – inzwischen gehen ja auch – so hatte ich gestern Abend bei Jauch den Eindruck – die Teilnehmer aus, die noch nichts dazu gesagt haben und die man deshalb noch einladen könnte,
  • keine weiteren Interviews des armen Vorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten – nein, Herr Hoeneß hat keine Möglichkeit Sky zu bestellen und er hat hat auch kein Appartement in der JVA, er hat auch kein Handy im Vollzug usw.
  • keine Mutmaßungen, wie lange denn nun vollstreckt werden wird – nein, Halbstrafe ist nach § 57 Abs. 2 StGB nicht möglich, 2/3 dürfte aber m.E. nahe liegen,
  • keine Mutmaßungen darüber, wann denn wohl „offener Vollzug“ beginnt – das wird sich nach § 11 StVollzG richten,
  • keine Interviews zu der Frage: Mein Leben mit/vor/nach U. Hoeneß,
  • keine Liveticker, die uns die Tage bis zum Strafantritt begleiten (es gibt sie tatsächlich noch, vgl. hier),
  • keine Berichte/Gedankenspiele darüber, ob und wann er „wiederkommen“ wird,
  • und vor allem auch zum Schluss keine Berichterstattung über den Weg vom Tegernsee zur JVA – vielleicht noch verfolgt von einem Hubschrauber.

Das brauchen wir m.E. alles nicht. Das Urteil ist rechtskräftig und damit ist U.H. nun eben ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der seine Strafe antreten muss/wird.  Lassen wir ihm doch die Chance, das in Ruhe zu tun. Und geben wir ihm damit auch die Chance, sich ggf. zu rehabilitieren. Schwer genug hat und hatte er es im letzten Jahr. Alles, was jetzt noch kommt, macht für mich ein wenig den Eindruck, als wolle man unbedingt nachtreten oder ein Thema am Kochen halten, dass keins mehr ist.

Heute nichts Neues aus München – aber: Morgen „High noon“

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In München ist im Steuerstrafverfahren gegen U.Hoeneß der 3. Prozesstag schon nach gut 1 1/2 Stunden erledigt gewesen, wie man hier im Liveticker bei Spiegel-online nachlesen kann. Viel passiert ist heute nicht mehr, jedenfalls hat es keine neuen Zahlen mehr gegeben. Es ist noch der EDV-Experte vernommen worden und die Kammer hat mitgeteilt, dass sie von den „neuen“ (?) Zahlen ausgehen wird.

Dann ist morgen also der Tag der Entscheidung mit der Frage: Urteil oder weitere Beweisaufnahme, und wenn Urteil: Freispruch oder Verurteilung, wenn ja in welcher Höhe und – und das wird U.Hoeneß am meisten interessieren – mit oder ohne Bewährung. Ich denke, ruhig schlafen wird er heute Nacht nicht. Verständlich.

Ich bin wirklich gespannt, was dabei herauskommt, und hoffe, dass ich morgen Zeit finde, mich zu informieren. Denn ich muss ab 08.30 Uhr referieren. Da hinkt man denn mit den Informationen ein wenig hinterher.

 

Die nach oben offene Hoeneß-Skala, oder: Wann stellen wir die Haftfrage?

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Die Stärke von Erdbeben wird auf der sog. Richterskala gemessen. Die ist nach oben offen. In Steuerstrafverfahren gibt es m.E. bzw. müsste es seit den Ereignissen/Entwicklungen der letzten beiden Tage im „Steuerstrafverfahren Hoeneß“ eine nach oben offene „Hoeneß-Skala“ geben. Oder wie anders will man das, was dort passiert ist, bezeichnen/sehen. Von 3,5 Mio € über 18,5 Mio € über 23,7 Mio € auf 27,2 Mio €! Mal abgesehen von dem Umstand, dass die entsprechenden Umstände/unterlagen ggf. schon länger vorgelegen/bekannt waren, aber jetzt erst kurzfristig bekannt gemacht worden sind. Da fragt man sich schon, was kommt da noch? Eine Verteidigungsstrategie kann ich da nicht mehr erkennen.

Aber vielleicht gibt es da auch nichts mehr zu verteidigen. Wenn die Verteidiger das erkannt haben, dann: Hut ab. Dann geht es vielleicht nicht mehr anders, als mit: Augen zu und durch. Und eins ist klar: Wenn ich denn Sinn und den Hintergrund des Agierens/Vorgehens verstehe, werde ich der erste sein, der öffentlich bekennt/sagt: Gut gemacht, wir sind alle blöd, dass wir den Coup nicht gesehen haben.

Aber über die Fragen will ich gar nicht weiter spekulieren. Ich habe ein ganz anderes Problem bzw. eine ganz andere Frage, wobei ich vorausschicke: Wer dieses Blog kennt und verfolgt, wird wissen, dass ich nun sicherlich nicht derjenige bin, der vorschnell an U-Haft denkt. Aber: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist immer noch ein gegen eine Kaution von 5 Mio € ausgesetzter Haftbefehl in der Welt. Und ich frage mich: Warum diskutiert man in München eigentlich nicht inzwischen über den?

Für Kommentatoren: Mir ist die Rechtsprechung des BVerfG zu § 116 Abs. 4 StPO bekannt, dazu habe ich oft genug gebloggt. Aber es stellt sich dann doch die Frage, warum man nicht, wenn die Hinterziehungssumme um mehr als das Siebenfache gestiegen zu sein scheint, darüber diskutiert, dass Fristen immer wieder versäumt und Unterlagen verspätet vorgelegt worden sind, obwohl sie ggf. eher hätten vorgelegt werden können. Die Frage wird man stellen dürfen (oder sogar müssen?), ob es nämlich nicht allmählich Zeit wird, sich auch mal dem Haftbefehl bzw. der Haftfrage zu zu wenden. By the way: Bei jedem „Normalo“ bzw. bei jedem „Schütze Arsch“ würden wir längst darüber diskutiert haben. Ich bin – meine ich – sicherlich kein Scharfmacher, aber bitte: Warum hier nicht?

Und wenn nicht eine Invollzugsetzung, dann zumindest eine Erhöhung der Kaution, oder? Man muss ja nicht gleich die Todesstrafe fordern, wie es hier satirisch anklingt Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht. 🙂 🙂 . Ich denke, die Frage wird sich über kurz oder lang stellen (müssen). Man darf gespannt sein, wann. Ich jedenfalls bin es. Ggf. schon heute, wenn der wohl zur Hauptverhandlung geladene EDV-Experte bestätigt, dass die wohl erst Ende Februar überreichten Unterlagen schon vor einem Jahr gefertigt worden sind?

Der Zähler steigt… Jetzt sollen es sogar 23,7 Mio € bei U.Hoeneß sein

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Nun versteht man es gar nicht mehr. Nachdem gestern 18,5 Mio € hinterzogene Steuern in den Ring geworfen worden sind – wie belastbar waren diese Zahlen eigentlich? – sind nun auf einmal 23,7 Mio € im Gespräch. So zu lesen im bei Focus oder im „Liveticker“ auf Spiegel-online:

„Hoeneß hat insgesamt sogar 23,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Dies sagt die für den Hoeneß-Fall zuständige Steuerbeamtin vor dem Landgericht München II aus. Die Summe ergab sich demnach aus der Neuberechnung seiner Steuern aufgrund der neu eingereichten Unterlagen.“

Ok, es war (nur) eine Zeugin. Aber ehrlich, ich verstehe es nicht mehr. Hat denn niemand von den vielen Beratern, die U. Hoeneß sicherlich hat und die er sicherlich auch gut bezahlen muss – und zwar nicht nach dem RVG 🙂 – mal nachgerechnet oder nachrechnen lassen, welcher „Hinterziehungsbetrag“ sich ergeben könnte. Immer weitere Steigerungen dieses Betrages sind sicherlich – gelinde ausgedrückt – nicht förderlich, um das Ziel, noch eine „Bewährungsstrafe“, noch zu erreichen. Und das ist dann unabhängig davon, ob von der Anklage erfasst, ob rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO oder Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Man sollte doch an sich nach dem gestrigen „Geständnis“ davon ausgehen können, dass alles auf dem Tisch liegt. Aber der Verteidiger hatte ja schon gesagt: Es können auch 20 Mio € sein.

Ich bin gespannt, ob das das Ende ist, oder ob der „Ticker“ weitersteigt.

Und Nachtrag – der Ticker steigt schneller, als man posten kann:

Und schon wieder eine neue Zahl: Laut Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft, müssen 2,5 Millionen Euro an Kapitalerträgen aus den Jahren 2007 bis 2009 dazu berücksichtigt werden. Damit ginge es nun um eine Steuerschuld von stolzen 26,2 Millionen Euro.“

U.Hoeneß: Wie will man bei 18,5 Mio € noch zu einer Bewährungsstrafe kommen?

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Heute Morgen hat der mit Spannung erwartete Auftakt zum „Steuerprozess Hoeneß“ stattgefunden. Im Moment laufen die ersten Meldungen über die Ticker. Auch LTO berichtet (vgl. hier). Was ich interessant finde, ist das Update von 12.15. Da heißt es:

Update vom 10.03.2014, 12:15 Uhr: Uli Hoeneß hat nach eigenen Angaben noch viel mehr Steuern hinterzogen als ihm in der Anklage zu Last gelegt wird. In den Jahren 2003 bis 2009 habe er weitere 15 Millionen Euro am Fiskus vorbei geschleust, sagte sein Anwalt Hanns W. Feigen am Montag zum Auftakt des Steuerprozesses. Das sind dann insgesamt 18,5 Millionen Euro und deutlich mehr als die 3,5 Millionen Euro, die ihm die Anklage vorwirft.“

Ähnlich wir bei Spiegel-online berichtet, vgl. hier.

Na, dann wird es aber allmählich richtig eng, wenn es nicht „nur 3,5 Mio € waren sondern 18,5 Mio €. Wie will man da noch zu einer Bewährungsstrafe kommen?