Das 5. Gesetz zur Änderung des BZRG wurde im BGBl. I 2009, 1952 f. vom 21. Juli 2009 Nr. 42 verkündet. Es tritt am 01.05.2010 in Kraft. Mit dem Gesetz wird ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis eingeführt, um dem Arbeitgeber in größerem Umfang Auskunft darüber zu geben, ob Stellenbewerber für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
Erweitertes Führungszeugnis bezüglich bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen