Der ein oder andere wird vielleicht stutzen, wenn er die Überschrift liest: „Hackbraten-Trick“? Jetzt also auch noch Kochrezepte im Jurion Strafrecht Blog? Nein, keine Sorge/Angst, wir erweitern unsere Berichterstattung nicht auf – ggf. juristisch interessante – Kochrezepte, sondern: Die Überschrift weist auf eine Meldung hin, auf die ich vor ein paar Tagen gestoßen bin. Da wurde in der Tagespresse über den „Hackbraten-Trick“ berichtet, den ein Dieb bei einer Seniorin angewendet hat. In der Meldung in der Welt v. 11.01.2013 heißt/hieß es:
„Dieb überfällt Seniorin mit „Hackbraten-Trick“
Darauf muss man erst mal kommen: Mit einem Hackbraten hat sich ein Unbekannter in Düren Zugang zu der Wohnung einer betagten Frau verschafft. Der dreiste Täter gab die Mahlzeit als Geschenk aus.
Er habe ihr nur etwas Leckeres mitbringen wollen, begrüßte der Unbekannte die verdutzte 89-jährige an ihrer Wohnungstür. In der Hand hielt er dabei eine Plastikschale mit einem Hackbraten darin.
Doch anstatt ihr die Mahlzeit zuzubereiten, drängte der Mann sich an der derzeit auf einen Rollstuhl angewiesenen Seniorin vorbei und betrat die Wohnung. Dort durchwühlte er nach Polizeiangaben offenbar gezielt Schubladen und Schränke in der Küche, bis er auf die Geldbörse der Frau stieß.“
Wirklich dreist.