Heute war dann ja der Tag der Tage für Gina-Lisa Lohfink – Revisionshautpverhandlung beim KG. Und inzwischen ist die Hautpverhandlung beendet, denn die „Berliner Zeitung“ meldet hier: „Revision abgelehnt Gina-Lisa Lohfink ist jetzt rechtskräftig verurteilt“.
Wenn ich es richtig verstehe: – „Die Revision von Gina-Lisa ist nur wegen der Höhe des Strafmaßes zugelassen worden. Ansonsten wurde der Schuldspruch (falsche Verdächtigung) aufrechterhalten, und die Revision verworfen.“ – dann ist die Revision gegen den Schuldspruch verworfen worden, gegen den Strafausspruch ist sie durchgegangen, und zwar offenbar wegen der Höhe der Tagessätze.
Und: „Der Vorsitzende Richter Ralf Fischer fand klare Worte.“ Ich zitiere dazu aus dem o.a. Bericht der „Berliner Zeitung“:
Er sagte, dass er sich gewundert habe, dass Gina-Lisa überhaupt schon im Verfahren vor dem Amtsgericht erschienen sei. Auch zu diesem Verfahren hätte sie nicht erscheinen müssen. Er habe sich auch gewundert, dass die Verteidiger die Revision und nicht die Berufung als Rechtsmittel gewählt hätten.Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung zu 80 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze muss das Amtsgericht neu festlegen.
„Privatsphäre mit großem Happening beerdigt“
Fischer sagte, Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Er meint damit die große Öffentlichkeit. Sie dürfe sich nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde. „Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.“
Dem ist m.E. nichts hinzuzufügen.