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Gina-Lisa Lohfinks Revision hat kaum Erfolg, oder: Wenn man „den Haien vorgeworfen wird“

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Heute war dann ja der Tag der Tage für Gina-Lisa Lohfink – Revisionshautpverhandlung beim KG. Und inzwischen ist die Hautpverhandlung beendet, denn die „Berliner Zeitung“ meldet hier: „Revision abgelehnt Gina-Lisa Lohfink ist jetzt rechtskräftig verurteilt“.

Wenn ich es richtig verstehe: – „Die Revision von Gina-Lisa ist nur wegen der Höhe des Strafmaßes zugelassen worden. Ansonsten wurde der Schuldspruch (falsche Verdächtigung) aufrechterhalten, und die Revision verworfen.“ – dann ist die Revision gegen den Schuldspruch verworfen worden, gegen den Strafausspruch ist sie durchgegangen, und zwar offenbar wegen der Höhe der Tagessätze.

Und: „Der Vorsitzende Richter Ralf Fischer fand klare Worte.“  Ich zitiere dazu aus dem o.a. Bericht der „Berliner Zeitung“:

Er sagte, dass er sich gewundert habe, dass Gina-Lisa überhaupt schon im Verfahren vor dem Amtsgericht erschienen sei. Auch zu diesem Verfahren hätte sie nicht erscheinen müssen. Er habe sich auch gewundert, dass die Verteidiger die Revision und nicht die Berufung als Rechtsmittel gewählt hätten.Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig wegen falscher Verdächtigung zu 80 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze muss das Amtsgericht neu festlegen.

„Privatsphäre mit großem Happening beerdigt“

Fischer sagte, Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Er meint damit die große Öffentlichkeit. Sie dürfe sich nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde. „Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.“

Dem ist m.E. nichts hinzuzufügen.

Revision Gina-Lisa Lohfink, oder: Aus dem Dschungelcamp zum Kammergericht

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Außer der Reihe dann dieses Posting, weil ich gerade gefragt worden bin, was es denn nun mit dem Hauptverhandlung im Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink am 10.02.2107 beim KG für eine Bedeutung habe (vgl. hier aus der Bild):

Antwort: M.E zunächst mal nichts, außer, dass es für Gina-Lisa Lohfink aus dem Dschungelcamp dann sofort nach Berlin zum KG geht. Im Übrigen gilt Folgendes:

  • Die Revision ist zulässig. Sonst hätte das KG nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig im Beschlusswege verworfen.
  • Die GStA Berlin sieht die Revision offenbar nicht als“offensichtlich unbegründet“ an. Denn sonst hätte sie einen Antrag nach § 349 Abs. 2 StPO gestellt. Das KG kann damit aber – selbst wenn es davon ausgeht, dass die Revision „offensichtlich unbegründet“ ist – nicht mehr nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen, da dafür eben der Antrag der GStA fehlt,
  • Das KG/der zuständige Senat hält die Revision aber offenbar auch nicht „einstimmig für begründet“, so dass eine Beschlussaufhebung nach § 349 Abs. 4 StPO auch nicht möglich war/ist. Selbst wenn es nur um die Strafhöhe gehen sollte: Für eine Verwerfung der Revision gegen den Schuldspruch fehlt der Antrag der GStA (s.o.).

Damit bleibt/blieb nur die Revisionshauptverhandlung nach § 350 StPO. Und damit ist eigentlich das Ziel der Revision – so habe ich es irgendwo gelesen: Keine weitere Hauptverhandlung – nicht erreicht. Oder hieß es gar: Freispruch ohne weitere Hauptverhandlung?

Jedenfalls werden die Rechtsfragen (!!!!!!!!!!) beim KG noch einmal geprüft. Auf der Grundlage der vom AG festgestellten Tatsachen. Das sollte man nicht vergessen. Und wie ich die Kollegen vom KG kenne: Das wird man sehr sorgfältig tun. Und wenn – auch nur teilweise – aufgehoben wird, wird Gina-Lisa Lohfink außer der Hauptverhandlung beim KG noch einmal eine Hauptverhandlung beim AG erleben (müssen). Denn dass das KG frei spricht, halte ich für mehr als unwahrscheinlich .

Das alles wird der Verteidiger Gina-Lisa Lohfink sicher schon erläutert haben. Denn das ist ja ein erfahrener Strafverteidiger. Hoffentlich.

Gina-Lisa Lohfink – und was kommt jetzt noch?

FragezeichenDas Verfahren um Gina-Lisa Lohfink (GLL) hat in den vergangenen Tagen die Gazetten bewegt. Auch in den Blogs ist dazu Stellung genommen worden. Ich hatte es mir bislang verkniffen, dazu etwas zu schreiben, hatte dann aber gestern über Facebook zwei Beiträge geteilt, und zwar einmal : „Gestern verurteilt – heute im Früh-TV“ und dann noch „Prozess um Gina-Lisa Lohfink: „Alice Schwarzer bezeichnet Urteil als „Skandal“.

Ich wiederhole/teile beide Beiträge dann auch hier, und: Es hat sich bei Facebook eine bemerkenswert umfangreiche Diskussion zu der Problematik entwickelt, die ich dann gerne hier noch einmal aufgreife.

Bei dem „Alice Schwarzer-Beitrag“ waren es die Kommentare, die mich zum Teil dann doch amüsiert haben. Davon dann nur eine kleine Auslese:

Zunächst den einer Frau – zum Glück haben die Damen auch mitdiskutiert -:

„Die, die am wenigsten Ahnung haben, machen ihren Mund immer am weitesten auf. In Bezug auf Frau Schwarzer gilt dieser Erfahrungssatz umso mehr. Ich bin genervt, vor allem als Frau.“
Schön dann auch:

„Naja, sie wird vielleicht ja auch schon bei der Hummel an der Blüte ihrer Blumen laut „Vergewaltigung“ schreien …
Wenn man AS liest und hört, fragt man sich, ob die erlebten und als richtig empfundenen Freisprüche in Vergewaltigungsverfahren nicht doch alles nur Fehlurteile waren ….
Und der „Gipfel“:

„Die höchste moralische Instanz“
Ich frage mich, was an dem Urteil des AG eigentlich der „Skandal“ sein soll: Das AG ist nach einer Beweisaufnahme zu der Feststellung gekommen, das GLL gelogen hat und hat sie deshalb verurteilt. In meinen Augen nichts anderes als „Tagesgeschäft“, um das nicht so viel Aufhebens gemacht würde, wenn nicht die Verteidigung von GLL so viel Aufhebens gemacht hätte.
Und damit sind wir bei dem zweiten Punkt, vielleicht dem eigentlichen „Skandal“ – wenn man das Wort mit „ein Aufsehen erregendes Ärgernis und die damit zusammenhängenden Ereignisse oder Verhaltensweisen“ übersetzt: Das Verhalten der Verteidigung in (?) und nach dem Verfahren. Zum Verhalten „im Verfahren“ will ich nichts sagen. Wir kennen alle die Akten nicht und wissen nur das, was in der Presse oder im Netz berichtet worden ist. Aber das Verhalten „nach dem Verfahren“. Das ist für mich schon ungewöhnlich – ein Ärgernis. Denn: Warum lässt man die Angeklagte – so ist es wohl im Früh-TV bei Sat I gewesen, wie diejenigen berichten, die es gesehen haben – ihre Vorwürfe noch einmal wiederholen? Ich hatte den von mir bei FB geteilten Beitrag mit der Überschrift versehen:
„Auf in die nächste Instanz – und wenn man nicht aufpasst – in das nächste Verfahren. Allmählich kann man über den Kollegen nur den Kopf schütteln….“
Und dabei bleibe ich. Abgesehen davon, dass man m.E. der Angeklagte mit noch mehr Medienöffentlichkeit nicht hilft, obwohl das Verfahren an sich nach §§ 153, 153a StPO schreit, das „nächste Verfahren“ ist ggf. vorprogammiert. Denn, wenn die Vorwürfe weiter/erneut öffentlich erhoben werden, dann haben wir neue Taten…. also eine Art perpetuum mobile oder ein (Verteidigungs)Abo.
Wenn ich das so schreibe, stellt sich mir aber auch hier/noch einmal die Frage: Will die Angeklagte überhaupt Hilfe und/oder eine geräuschlose Erledigung des Verfahrens. Nun, das wird jetzt kaum noch möglich sein, aber vielleicht wollte sie – und auch ihre Verteidigung – das ja von Anfang an nicht. Promi-Big-Brother und Dschungel-Camp rufen. Was hatte dazu gestern noch ein Kommentator geschrieben:

„GLL macht aus ihren Möglichkeiten das Beste: 20.000 PR-Kosten. 150.000 Dschungel-Fee. Macht einen Deckungsbeitrag von 130.000. Für einen C-Promi ist das echt gut….“
Man fragt sich, was kommt jetzt noch? Nun, zunächst das angekündigte Berufungsverfahren, sicherlich auch gut medial „aufbereitet“. Und dann? Vielleicht ein Auftritt bei Markus Lanz im ZDF – na ja, wahrscheinlich dann doch nicht, ist ja öffentlich-rechtlich -, aber in diversen anderen Talksshows und/oder vielleicht auch in den diversen Rückblicken am Jahresende, u.a. unter dem Titel: „Menschen des Jahres“. Man weiß es nicht.
Ach so: Ein besseres Bild hatte ich nicht. Es gibt zwar eins von GLL bei wikimedia. Aber das lasse ich lieber. Nicht, dass es noch um dieses Bild einen Rechtsstreit gibt 🙂 .