Manchmal ist man erstaunt, wenn man andere Blogbeiträge liest. So ist es mir gestern und heute mit zwei Beiträgen vom „Rechthaber“ ergangen. Da ist einmal der Beitrag vom 04.08.2010 mit dem Titel: Spezialist für juristischen Kloakenfunk und anderes? und dann der vom heutigen Tag unter dem Titel „Gegnerliste“ auf Kanzleiwebsite stellen? In beiden Beiträgen werden HPs von Kollegen und deren Inhalt bewertet und die Frage gestellt, ob man das, was auf den HP mitgeteilt wird, darf, und zwar u.a. so: „Aber darf man sich denn so bezeichnen? Gar auf einem Rechtsgebiet, für das es eine offizielle Fachanwaltschaft gibt? Eher nicht oder?“ Der u.a. angesprochene Kollege Siebers hat übrigens schon „böse“ unter dem Titel „Armselige Troll-Würstchen“ geantwortet/gepostet und ist auch damit wieder im Ranking – sicherlich zum Leidwesen vom „Rechthaber“ in den vorderen Reihen. Auch die Idee mit der Gegenerlist ist aufgenommen worden, vgl. hier.
Ich habe beim Lesen nur gedacht: Nomen es omen, oder: Warum das bzw., was ist damit eigentlich beabsichtigt? Lass sich der Kollege doch nennen, wie er will. Ob er „Spezialist“ ist bzw. als solcher gesehen wird, wird eh die Mandantschaft entscheiden (um Kommentaren vorzubeugen: Die Rechtsprechung zu dieser Problematik ist mir bekannt). Und wenn der Kollege stolz auf seine Gegner ist: warum nicht und warum soll er sie nicht nennen? Mir leuchtet nicht ein, warum gleich so die Keule raus geholt wird.
So und jetzt mache ich mich an meine Gegnerliste :-).
Ergänzung: tja, lesen bildet oder: Ein Blick in den Blog erleichtert die Rechtsfindung, vgl. hier. Hätte ich mal besser vorher nachgesehen… Also: Sollte man die Gegner lieber doch nicht nennen?