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Polen / Deutschland 1 : 1

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Immer wieder findet man auf der Homepage des BGH Entscheidungen zur Anrechnung von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung auf die hier in der Bundesrepublik verhängte Strafe. So z.B. den BGH, Beschl. v. 12.07.2012 – 2 StR 622/11 – zur Anrechnung von Freiheitsentziehung in Polen. Die wird 1 : 1 angerechnet, also ganz normal.