Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschl. v. 11. 08. 2010 – 12 ME 130/10 – darauf hingewiesen, dass nach dem 19. o1. 2009 im Ausland ausgestellte EU-Fahrerlaubnisse nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigen, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Damit hat es sich dem BayerischenGH, demOVG Münster und VGH Bad.-Württemberg angeschlossen und gegen den Hessischen VGH, das OVG Koblenz und das OVG Saarland entschieden. Die Bundesreunplik sieht in der Frage also aus wie ein Flickenteppich. Man frabt sich, wie die Betroffenen damit eigentlich noch klar kommen sollen. Klarheit wird sicherlich erst eine (weitere; die wie vielte eigentlich) Entscheidung des EuGH bringen. Auf das die Zeitschriften voll werden. 🙂 🙂