Und noch mal LG Bonn, und zwar zur Entnahme von Körperzellen in Form der Entnahme einer Speichelprobe, im LG Bonn, Beschl. v. 14.03.2012 . 22 Qs 15/12. Der Beschluss behandelt die sich häufig in Zusammenhang mit der Entnahme von Körperzellen stellenden Fragen. Zulässig ist die Anordnung auch im Fall der Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls.