Na, das hat es ja wohl selten gegeben und man schaut zuerst mal in den Kalender, ob nicht heute doch vielleicht der 08.März ist. Aber nein, 20.07 – übrigens auch ein geschichtsträchtiger Tag. Was ist aber so besonders? Nun, heute beschäftigen sich fünf (!!) Blogs mit Juristinnen, und zwar der Kollege Nebgen, bei Enforcer, beim Kollegen Siebers, und beim Kollegen Vetter. Nehmen wir dann noch die „Leiden der Nebenklagemausi“ dazu, dann haben wir fünf. Recht interessant, wie die – bis auf die Nebenklagemausi – die Richerinnen sehen. Interessant insofern, weil ich die Erlebnisse aus meiner Erfahrung nicht bestätigen kann.
1. Kann sich eine Richterin schlechter entscheiden? (vgl. hier) Nein. Entscheiden können sich auch männliche Richter häufig nicht und der Grundsatz „in dubio pro reo“ fällt auch ihnen manchmal nicht ein. Nur: Entscheidend ist, dass der/die Kollege/Kollegin Zweifel hat, die Zweifel des Verteidigers reichen nicht. Vielleicht hat die Richterin daran gedacht und sich nur falsch ausgedrückt?
2. Leben Richerinnen „Jung, weiblich und promoviert“ einen „jungmädchenhaften Gerechtigskeitssinn“ aus, wie der Kollege Nebgen meint. Die ein oder andere vielleicht, aber die Mehrzahl nicht. Sie sind manchmal bessere Strafrichterinnen, vor allem Jugendrichterinnen als ihr männlichen Kollegen. Man(n) kann das nicht über einen Kamm scheren. Alle Richter gehen heute durch ein Auswahlverfahren. Die Examensnote ist nicht mehr das non plus ultra.
3. Enforcer erlebt junge Richterinnen durchweg als „unentspannt, überfordert oder zickig“. Junge Anwältinnen nicht. Stimmt m.E. auch nicht. Ich habe einmal in einem Großverfahren gesessen, in dem eine Junganwältin, die heute zu den Großen zählt (jedenfalls meint sie das) verteidigt hat. Die war (ebenso) „unentspannt, überfordert oder zickig“ und fühlte sich immer fort angegriffen. Ein vernünftiges Gespräch war nicht möglich. Vielleicht lag es ja an der Perlenkette? 🙂
4. Der Kollege Vetter meint, die Jungrichterinnen bekämen heute „Haue“. Recht hat er, aber zu Unrecht gibt es Haue.
5. Und dann das „Leiden der Nebenklagemausi„. Ihr stimme ich zu, nicht, weil sie meine Freundin ist :-). Aber sie hat Recht: Nichts ist schlimmer als ein Verteidiger/eine Verteidigerin, die nicht verteidigen kann/will. Da könnte man aus der Haut fahren, nicht nur als „Nebenklagemausi“ :-), sondern auch als Gericht (jedenfalls ich). Man hat dann schon den Eindruck, dass der Angeklagte nicht die Rechte bekommt, die ihm zustehen.
Fazit: Nicht so schnell mit den jungen Pferden. Ich habe übrigens sowohl beim LG als auch beim OLG mit vielen jungen, zum Schluss jüngeren Kolleginnen zusammengearbeitet. Keine war zickig, keine überfordert oder unentspannt, alle konnten sich entscheiden, und zwar aufgrund der Kompetenz, die sie alle hatten. Ich breche also eine Lanze für die Richterinnen, und zwar auch für die jungen.