Das BMJ hat ein „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)“ in der Pipeline. Dazu liegt bisher nur ein Referentenentwurf vor. Mit dem befasst sich Eisenberg in HRRS 2011, 64. Die Redaktion von HRRS schreibt zu dem Beitrag in ihrem letzten Newsletter:
„Der „Referentenentwurf des BMJ ,Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)‘ 2010“ ist Thema des gleichnamigen Aufsatzes von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, Berlin. Eisenberg untersucht in ihm kritisch die vorgesehenen Änderungen des Strafverfahrensrechts, die – entgegen dem Gesetzestitel – weit über die genannten Opfer- bzw. Deliktsgruppen hinausgehen. Eisenberg sieht bei den Vorschlägen des BMJ beweisrechtliche Grundlagen des Strafverfahrensrechts nicht beachtet. Er kritisiert insbesondere, dass der Entwurf den erforderlichen Schutz vor Falschbelastungen geringschätzt. Der Entwurf komme in mehrfacher Hinsicht Belangen solcher Berufsgruppen entgegen, für die Kriminalität positive Funktionen erfüllt. Als verdienstvoll wertet Eisenberg die vorgesehenen Konkretisierungen der Eignung der an Jugendgerichten und Jugendstaatsanwaltschaften Amtierenden.“
Ganz interessant m.E. die geplanten Änderungen bei § 140 StPO im Hinblick auf die Waffengleichheit. Damit kann man ggf. jetzt schon mal argumentieren.