Wo ordnet man diese Meldung ein, auf die ich gerade in der Tagespresse gestoßen bin: Im Elektro-Rollstuhl auf der Straße: Betrunkene flüchtet vor Polizei.
Ist es kurios oder erschreckend? Wohl eher erschreckend.
Jedenfalls sicherlich nicht alltäglich, wenn sich eine 74-jährige Rentnerin in einem Elektrorollstuhl mit der Polizei ein Rennen liefert und dabei dann auch noch 1,74 Promille hat. So geschehen aber am Wochenende in Wolfsburg (vgl. hier der Bericht in den Wolfsburger Nachrichten).
Und was ist es strafrechtlich? Der Elektrorollstuhl dürfte eine Fahrzeug sein. § 24 STVO greift nicht. Daher liegt dann 3 316 StGB nahe.