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Du darfst hier nicht rein – Betretungsverbot für Hooligans

© Christian Schwier - Fotolia.com

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Der VG Braunschweig, Beschl. v. 29.08.2013 – 5 B 154/13  – ist schon etwas älter, passt aber ganz gut zum Wochenende, auch wenn wir an diesem Wochenende keine Spiele in der Fußballbundesliga haben. Die Stadt Braunschweig hatte gegen Hooligans und andere sog. Problemfans von Eintracht Braunschweig Verbote dahin ausgesprochen, Bereiche der Innenstadt an Heimspieltagen zu betreten. Die Stadt hat den Betroffenen verboten, die Bereiche Innenstadt, Stadion und Bahnhof an Heimspieltagen der Bundesligamannschaft von Eintracht Braunschweig in dem Zeitraum von 3 Stunden vor Spielbeginn bis 6 Stunden nach Spielende zu betreten. Dagegen das Eilverfahren beim VG Braunschweig, das keinen Erfolg hatte. Nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei die Stadt berechtigt gewesen, die Aufenthalts- und Betretungsverbote auszusprechen. Solche Verbote für einen bestimmten örtlichen Bereich seien dann berechtigt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person in diesem Bereich eine Straftat begehen wird. Die danach für das Verbot erforderliche Gefahrenlage sei nach den polizeilichen Erkenntnissen voraussichtlich in allen Fällen gegeben. Näheres und weiteres dann hier in der PM des VG Braunschweig.