Vor Weihnachten will ich dann doch noch auf den OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.07.2016 – 2 Ws 681/15 – hinweisen, in dem es um die Frage der Zulässigkeit des Besitzes von DVD bzw. Blue-ray mit der Alterfreigabe „FSK ab 18“ in der Sicherungsverwahrung geht: Das OLG hat dazu mit folgenden Leitsätzen Stellung genommen:
- „Der Besitz optischer Medien (DVD, Blue-ray) mit der Altersfreigabe „FSK ab 18“ bzw. „keine Jugendfreigabe“ gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JuSchG durch Sicherungsverwahrte gefährdet grundsätzlich das Erreichen der Vollzugsziele.
- Wegen der nicht kontrollierbaren Weitergabe solcher Medien innerhalb der Anstalt kann deren Besitz generell untersagt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwieweit die Erreichung der Vollzugsziele hinsichtlich des einzelnen Sicherungsverwahrten in besonderem Maße vom Besitz derartiger Medien konkret gefährdet wird oder nicht.
- Das Verbot der Überlassung solcher Medien an Sicherungsverwahrte verstößt nicht gegen das sogenannte Abstandsgebot.“
Mehr will ich hier nicht einstellen und kann den Beschluss dann nur insgesamt zum Selbststudium empfehlen. Sind immerhin 20 Seiten.