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Strafvollzug II: „Gefährliche Lampe“, oder: Morsen mit einer LED-Lampe?

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Author Chlempi

In der zweiten „Strafvollzugsentscheidung“ geht es um die Ausstattung des Haftraums eines Gefangenen, der in der JVA Tegel eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Der Gefangene hat mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Aushändigung einer von ihm im Versandhandel erworbenen LED-Lampe der Marke beantragt. Hintergrund seines Antrags ist,  „dass er in der JVA Tegel einem Studium … nachgehe und dass die in seinem Haftraum festinstallierte Leuchtstoffröhrenbeleuchtung bei ihm – er ist Brillenträger – insbesondere in der dunklen Jahreszeit zu Konzentrationsschwäche und Kopfschmerzen führe. Die genannte Lampe, die er im letzten Jahr für 60 Euro bei Amazon bestellt habe, zeichne sich dadurch aus, dass sie per Fernbedienung einen Raum in unterschiedlichen Farben ausleuchten könne. Zudem könne der Wechsel der Farben sowie der Intensität der Farbspiele gesteuert werden. Nach der Produktbeschreibung könne zwischen 256 verschiedenen Farben gewählt werden. Allerdings eigne sie sich bei einer Lichtleistung von zehn Watt oder 210 Lumen nicht als Leselampe.“

Es geht dann ein wenig hin und her. Jedenfalls wird dem Gefangenen die Lampe von der JVA nicht ausgehändigt. Begründung der Vollzugsbehörde bei der StVK u.a.: „…….. Vor allem stünden Gründe der Sicherheit und Ordnung der Anstalt einer Genehmigung entgegen. Ein Betrieb der Lampe würde dazu führen, dass die Hafträume auch nach außen in unterschiedlichen, individuell gestalteten Farben erschienen. Dies würde das Gesamterscheinungsbild der Anstalt verändern. Vor allem aber könnten auf diese Weise, also über Farbcodierungen, Nachrichten zwischen den Insassen und gegebenenfalls auch nach außerhalb der Anstalt ausgetauscht werden und als Signale dienen. Zudem wären Brände gegebenenfalls schwerer zu erkennen.“

Das KG macht das im KG, Beschl. v. 12.06.2017 – 2 Ws 46/17 Vollz – so nicht mit und nimmt u.a. wie folgt Stellung:

„Die Begründung der Entscheidung ist im Übrigen nicht frei von spekulativen und unlogischen Argumenten. So ist z.B. nicht ersichtlich weshalb eine Lampe, die 256 verschiedene Farbtöne abstrahlen kann (vermutlich nacheinander), zum Morsen besser geeignet sein soll als eine Lampe, die nur weißes Licht abstrahlt, obwohl das Morsealphabet neben Pausen nur kurze und langen Signale kennt. Solche Signale sind im Übrigen auch durch das Betätigen der normalen Haftraumbeleuchtung zu erzeugen.

Was die Sorge angeht, die Lampe könne zu fehlerhaften Brandalarmen führen, fehlt es zum einen an Darlegungen dazu, wie in der JVA Tegel der Brandschutz organisiert ist und zum anderen auch dazu, ob es irgendwelche Anhaltspunkte dafür gibt, dass vergleichbare Beleuchtungseinrichtungen schon entsprechende Probleme beim Brandschutz hervorgerufen haben. Besonders naheliegend erscheint dies dem unbefangenen Betrachter jedenfalls nicht.2

Und der Leitsatz der Entscheidung:

„Die Ausstattung eines Haftraums mit einer Lampe ist durch § 52 Abs. 1 Satz 1 StVollzG Bln gedeckt; auch eine mehrfarbig abstrahlende Lampe ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch grundsätzlich kein gefährlicher Gegenstand.“

„Fangen wir mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts die Verbrecher des 21. ?“, oder auch nicht

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Gestern ist das neue Outfit auf meiner Hompage Burhoff-online „scharf geschaltet“ worden (vgl. hier: In eigener Sache: Neues Outfit bei Burhoff-Online). Darauf hatte ich neben dem Posting hier auch in einem Newsletter bei www.burhoff.de hingewiesen. Und: Kleine Ursache, große Wirkung, bzw. zumindest interessante Wirkung, die dann  zu der Frage im Überschrift des Postings geführt hat.

Denn aus der Mitteilung haben sich ganz interessante Erkenntnisse ergeben. Die spiegeln sich in folgendem Email-Verkehr wieder, wobei ich vorab drauf hinweise, dass ich die die handelnden Personen weitgehend anonymisiert habe. Nur so viel: Die Anfrage/Anregung kam aus dem LKA eines deutschen Bundeslandes.

Ausgangsmail Mail 1:

„Sehr geehrte Herr Burhoff,

ich schätze Ihre Homepage sehr und freue mich über das neue Layout. Leider ist das neue Outfit von meinem Behörden-PC aus nicht sichtbar/nutzbar: Die komplette linke Navigation fehlt. Ich nehme an, dass dies dem hier installierten und veraltetem „Internet-Explorer 8“ oder etwaigen Sicherheitseinstellungen geschuldet ist. Darauf habe ich jedoch leider keinen Einfluss.

Vielleicht ist es technisch nur ein kleiner Umstand, der sich möglicher Weise auch von Ihrer Seite aus beheben lässt. Insofern wollte ich Sie über diese Einschränkung informieren, da ich annehme, dass es vielen anderen „Behörden“-Mitarbeitern, die Ihr Angebot ebenfalls zu schätzen wissen, ähnlich gehen könnte wie mir….“

 Meine Antwort in Mail 2

„Hallo Herr X,
danke für den Hinweis. das „Landeskriminalamt XXX“ arbeitet mit IE 8? Ich glaube es nicht.  🙂 „

Darauf die Mail 3

„Tja, leider nicht nur das LKA, sondern (im Moment noch) die ganze Polizei XXX … (no comment).
(ab Herbst droht zum Glück Besserung). Dabei schätzen wir uns noch glücklich, einen insgesamt recht freien Zugang zum Internet zu haben.
Andere Bundesländer sind da deutlich restriktiver und lassen selbst das nicht zu …“

Mein Antwort in Mail 4

„Hallo Herr X,

darf ich dazu bloggen? Natürlich ohne Namens- und Dezernatsnennung. Von solchen Schmankerln lebt man. Niemand wird merken, woher ich es habe.

Ich kenne das noch aus der Zeit beim OLG. Justiz 2000 kam 2003 mit PCs, bei denen mein Sohn die Nase gerümpft hat. Ohne CD-Laufwerk pp., das war alles höchst schwierig. Ich sage immer: Wie wollen Sie mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts die Verbrecher des 21. fangen  🙂 ?“

Der Abschluss in Mail 5

„Hallo Herr Burhoff,
das kann jetzt schnell einen falschen Eindruck erwecken, der nicht die Realität abbilden würde. Ermitteln können wir schon mit anderer und aktueller Technik.
Aber ich denke, ähnlich wird es mit dem Netzwerk in Ihrer Kanzlei sein. Da werden Sie sicherlich ebenfalls hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit und gleichzeitig an das Funktionieren von Kanzlei-Software haben – und so vermute ich, deshalb auch nicht immer die allerneuste Version jeder Software zur Verfügung haben, die vielleicht schon auf jedem Privat-PC läuft. Ähnlich ist es bei den großen Unternehmen.“

Fazit: Nicht gut, aber: Das „Ermitteln können wir schon mit anderer und aktueller Technik.“ beruhigt dann schon, oder?