Und dann am Neujahrsnachmittag ein kleiner Ausblick auf das, was kommt bzw. kommen könnte. Ich beschränke mich dabei auf die Gesetzesvorhaben, die uns die Ampel-Koalition noch „beschert“, wenn sie es denn so weit noch schafft.
Das Wichtigste dürften da die vom BMJ mit einem „Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs“ aus November 2023 angekündigten Änderungen sein. Das beruht auf dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition, der vorsieht, dass das StGB systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche überprüft werden soll. Es sollen besonders historisch überholte Straftatbestände kritisch überprüft werden, um die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu gewährleisten.
Das BMJ hat unter diesen Gesichtspunkten folgende Delikte vorgesehen/aufgelistet, die verändert bzw. aufgehoben werden sollen:
1. Aufzuhebende oder inhaltlich anzupassende Tatbestände
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- Verletzung amtlicher Bekanntmachungen – § 134 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB
- Ausübung der verbotenen Prostitution – § 184f StGB
- Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung – § 217 StGB
- Entziehung Minderjähriger – § 235 StGB
- Erschleichen von Leistungen – § 265a StGB
- Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten – § 266b StGB
- Unerlaubtes Glücksspiel – §§ 284 ff. StGB
- Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen – § 290 StGB
- Gefährdung einer Entziehungskur – § 323b StGB
- Gebührenüberhebung – § 352 StGB
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2. Änderungen bei Tatbeständen mit Bezug zum Nationalsozialismus:
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- Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags – §§ 211, 212, 213 StGB
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer – § 316a StGB
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3. Tatbestände, die Gegenstand anderer Vorhaben sind bzw. waren:
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- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte – § 184b StGB
- Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten – §§ 202a ff. StGB
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Wegen der Einzelheiten und der Begründung für die Änderungen verweise ich auf das vollständige Eckpunkte-Papier auf der Homepage des BMJ.
Und dann haben wir ja noch die für das RVG geplanten Änderungen. Beim DAV und der BRAK ist man da ganz hoffnungsvoll, ich bin mir nicht sicher, ob die Änderungen schon in 2024 kommen oder ob sie erst in 2025 in Angriff genommen werden. Dann quasi als Vorwahlgeschenk. Zu den Änderungen gibt es aber nichts Neues, so dass ich dazu auf meinen Beitrag: Höhere Anwaltsgebühren/RVG-Änderungen?, oder: Blick in die Zukunft 2.0 – Stand September 2023 verweisen kann.
Und dann ist da noch das „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen
Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG), zu dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat (vgl. hier die BR-Drucks. 603/23). Der Bundesrat wünscht eine „grundlegende“ Überarbeitung.
Ich bin gespannt.