im Fussball ein eher selteneres Ergebnis, im Strafverfahren dann schon eher. So der BGH, Beschl. v. 12.05.0211 – 3 StR 101/11, in dem der BGH die Urteilsformel des angefochtenen Urteils dahin ergänzt hat, „dass die in Italien erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1 : 1 angerechnet wird (§ 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1 StPO).“ Belgien und Niederlande stand ja auch 1:1.
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Bundesrepublik ./.Belgien – 1 : 1
Nicht etwa im Fußball, jedenfalls sollte mir da derzeit kein aktuelles Spiel durchgegangen sein, sondern in der Anrechnung von Auslieferungshaft. Da gilt im Verhältnis zu Belgien 1 : 1 (vgl. BGH, Beschl. v. 24.02.2011 – 2 StR 11/11).