Ich hatte ja gerade gepostet zu In eigener Sache: Manchmal reicht es mir…. Und „passend“ zu dem Posting hatte ich dann heute Morgen eine Mail in meinem Postfach, die ich dann allerding nicht so ganz passend fand 🙂 .
Und zwar heißt es da:
„…..ich wollte Sie bitten, Ihren Artikel im Internet aus dem Jahr 2003 über das Klageerzwingungsverfahren durch einen aktuellen Artikel zu ersetzen. Ich habe nämlich Ihre Leseprobe zum Klageerzwingungsverfahren (Teil B, Rechtsbehelfe, Rdnrn. 485 ff., S. 910 ff.) gelesen. Soweit ich das nach der Leseprobe beurteilen kann, stellt der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar.“
Ich habe mich gefragt: Soll ich lachen, soll ich weinen, bin ich bzw. werde ich mit zunehmendem Alter (zu) „dünnhäutig“? Nun, egal. Ich habe geantwortet, und zwar – das räume ich – genauso anmaßend, wie ich die Mail/Anfrage/Anregung fand, und zwar in etwas wie folgt („in etwa“ deshalb, weil ich das Zitat an einer Stelle geändert habe, um Rückschlüsse auf den Absender auszuschließen 🙂 .
„Sehr geehrter Herr Kollege,
schön, dass Sie meinen, dass „der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar“stellt. Allerdings: Ihre Mail und Ihre Aussage empfinde ich leicht anmaßend und habe mich darüber geärgert. Ich weiß nicht, was Sie dazu veranlasst, auf den Inhalt meiner Homepage Einfluss nehmen zu wollen und warum Sie meinen, dass Sie das können..
Im Übrigen: Bei meiner Homepage handelt es sich nicht um ein (Hand)Buch, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dazu habe ich keine Zeit und ich bin auch nicht bereit, noch mehr finanziellen Aufwand zu betreiben. Eingestellt sind und bleiben von mir gefertigte Zeitschriftenbeiträge. Die sind zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt und geben demgemäß den Rechtszustand zu dem Zeitpunkt wieder. Darauf weise ich auch mehr als deutlich bei den „Veröffentlichungen“ hin. Wer einen der eingestellten Beiträge nutzt, weiß also, dass es ein Beitrag aus dem betreffenden Jahr ist. Er weiß dann auch bzw. sollte wissen, dass ein Beitrag aus dem Jahr 2003 nicht die Rechtsprechung und/oder Literatur wiedergeben kann, die es 2016, also 13 Jahre später, gibt.
Und: Nach der vor einigen Monaten geführten längeren Diskussion um [……] das Klageerzwingungsverfahren erlaube ich mir dann doch die Frage/Hinweis: Es gibt im juristischen Leben Gott sei Dank auch noch andere Dinge/Probleme als das „Klageerzwingungsverfahren.“ Mich interessiert das nur am Rande. Ich bitte daher, von weiteren Mails zu der Problematik Abstand zu nehmen.“
Mein Bedarf an solchen Dingen ist damit für diese Woche schon am Montag mehr als gedeckt. Und jetzt will ich wirklich arbeiten 🙂 .