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Dann mal wieder Auszeit, aber „nur“ bis Norwegen

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Es ist mal wieder so weit: Auszeit. Das erkennt der regelmäßige Blog-Leser am Bild 🙂 . Ja, es geht heute nach Hamburg und dort wieder – schon wieder wird der ein oder andere sagen – aufs Schiff.

Heute Abend startet dann die Kreuzfahrt „Norwegens Fjorde mit Geiranger“ – also Hamburg – Stavanger/Lysefjord – Geiranger Fjord – Alesund – Molde – Flam – Nordfjordeid – Bergen – Hamburg.

Auch bei dieser Kreuzfahrt kommt es allerdings auf die Ziele gar nicht so an, obwohl die natürlich auch von Interesse sind. Sondern es ist wieder der „Weg ist das Ziel“. Wir haben nämlich noch einmal besondere Begleitung von Kindern und Enkelkindern. Und das ist das Wichtigste an dieser Reise, die meine/unsere Geburtstagsfeier zum 150 Geburtstag 🙂 ist.

Zudem hat sich die Jüngste noch einmal eine Fahrt mit dem „großen Schiff“ gewünscht und den Wunsch erfüllen Oma und Opa gerne. Also Leinen los und das Schiff erkunden. Aber dieses Mal liegt das Schif in den Orten. Das bedeutet, dass man dann doch das ein oder andere an Land erkunden kann. Was, das machen wir vom Wetter abhängig.

Hier geht es in den Abwesenheitstagen normal weiter: Die Beiträge habe ich wieder vorbereitet; damit ist das ein oder andere nicht ganz so aktuell wie gewohnt. Die Kommentarfunktion ist eingeschaltet gelassen, ich werde aber kaum schnell antworten, wenn es etwas zu antworten gibt.

Also dann: Leinen los und bis zum gesunden „Wiedersehen“.

Mal wieder Auszeit, dieses Mal aber ganz weit weg

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Es ist mal wieder so weit. Das „Auszeit-Bild“ erscheint im Blog und damit weiß der kundige Leser/Besucher: Der Blogbetreiber ist nicht vor Ort = er ist auf Reisen. Mal wieder.

Und das ist richtig, und zwar geht es heute mit der DBahn – das „Abenteuer“ beginnt 🙂 – nach Düsseldorf und von da aus morgen Nachmittag mit Emirates nach Dubai und dann in der Nacht von Sonntag auf Montag von dort aus nach Shanghai – Ich sage doch: Ganz weit weg.

In Shanghai geht es dann aufs Schiff, und zwar auf die  AIDA Stella. Mit der beginnt dann am Dienstag die Reise: „China, Südkorea & Japan zur Frühlingsblüte“. Es geht von Shanghai über Incheon/Seoul, Jeju, durch die Kammon-Straße, über Hiroshima, Aburatsu, Kagoshima, Kochi,  Kobe, Osaka, Shimizu nach Tokio/Yokohama und dort aus am 02.04.2025 über Dubai wieder nach Düsseldorf. Japan wollten wir immer schon mal, haben aber leider – sicher auch wegen Corona – den Zeitpunkt verpasst, an dem wir noch eine Busreise machen (wollen). Daher jetzt „betreutes Wohnen“ 🙂 auf dem Schiff.

Ich bin sehr gespannt auf die Eindrücke und hoffe auf ein wenig Frühling und „Kirschblüte“. Das, was man von Freunden und Bekannten, die schon mal in Japan waren, hört, hört sich gut an.

Hier geht es in den gut 20 Tagen normal weiter: Die Beiträge sind vorbereitet, daher aber sicherlich nicht ganz so aktuell wie gewohnt. Aber klappt schon. Kommentarfunktion habe ich eingeschaltet gelassen. Ich werde aber kaum schnell antworten, wenn es etwas zu antworten gibt. Und auf manches antworte ich ja auch nicht (mehr). Ich werde auch versuchen, die Beiträge wie gewohnt bei FB und „Twitter“ und im „blauen Himmel“ zu teilen. Das kann aber etwas schwierig werden und hängt natürlich vom Internetzugang ab. Schauen wir mal.

Also dann bis zum gesunden „Wiedersehen“.

Abgemeldet und entstempelt, allein das reicht nicht für einen Verstoß gegen das PflVG

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Die Strafbarkeit nach § 6 PflVG spielt in der (verkehrsstrafrechtlichen) Praxis immer wieder eine Rolle. Sie setzt aber voraus, dass ein Versicherungsvertrag entweder nicht abgeschlossen oder durch Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder in anderer Weise aufgelöst worden ist. Allein die Abmeldung des Kraftfahrzeuges durch den Halter ist nicht ausreichend. Darauf hat das OLG Oldenburg noch einmal im OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.06.2017 – 1 Ss 115/17 – hingewiesen.

Der Angeklagte hatte mit seinem Pkw eine öffentliche Straße befahren, wobei das Kennzeichen des Fahrzeugs entstempelt war, nachdem der Angeklagte das Fahrzeug zuvor abgemeldet hatte. Er ist deswegen wegen eines Verstoßes gegen das § 6 PflVG verurteilt worden. Seine Revision hatte beim OLG Oldenburg Erfolg: Trotz der Abmeldung des Fahrzeugs sei ein Haftpflichtversicherungsschutz (Ruheversicherung) nach Ziffer H.1 der AKB 2015 nicht ausgeschlossen. Das müsse der Tatrichter prüfen. Denn beim Bestehen eines solchen Versicherungsschutzes ergebe sich keine Strafbarkeit, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit wegen des Fahrens mit entstempelten Kennzeichen nach §§ 10 Abs. 12, 48 Abs. 1 b) Fahrzeug-ZulassungsVO, § 24 StVG).

Abmeldung, an den Tegernsee

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Ich melde mich dann mal für ein paar Tage ab – und zwar an den (schönen) Tegernsee. Wird also in den nächsten Tagen etwas ruhiger und nicht ganz so aktuell.

Vielleicht treffe ich da ja Uli Hoeneß, der da ja wohl – fast ist man geneigt zu schreiben: Noch 🙂 – wohnt. Jedenfalls kann ich hoffentlich Kindheitserinnerungen auffrischen aus Urlauben aus meiner Kinderzeit (lang, lang ist es her). Das Langzeitgedächtnis soll ja im Alter noch ganz funktionieren.

Anmerkung: Auftakt mit der Bahn war dann schon mal gut: Verspätungsalarm = 20 Minuten Verspätung schon in Münster. Danke Deutsche Bahn.

Melde mich dann von der Brücke ab – und auf dem Schiff an

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Ich melde mich dann mal  für ein paar Tage ab. Nachdem mir die Kreuzfahrt im Juni gut gefallen hat – ich war selbst überrascht – dann noch einmal zu einer Kreuzfahrt. Dieses Mal nicht Ägäis, sondern  Kanaren. “Haus und Hof” sind bewacht ;-).

Hier geht es auch während meiner Abwesenheit weiter. Die Technik macht es möglich. Allerdings sicherlich an der ein oder anderen Stelle nicht ganz so aktuell wie sonst. Und Kommentare kommentieren kann/werde ich auch nicht.

Also dann: Ahoi :-) .