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Das wird „Mutti“ aber gar nicht gefallen – Neues zu den Plagiatsvorwürfen gegen Schavan

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Bei LTO lese ich gerade die (gestrige) Meldung:

Plagiatsvorwürfe gegen Schavan

Promotionsausschuss empfiehlt Aberkennung

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf befasst sich nun eingehend mit der Frage, ob Annette Schavan ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Die Promotionskommission hat die Empfehlung ausgesprochen, ein Verfahren zur Aberkennung des Titels gegen die Bundesministerin einzuleiten.

Nachdem die zuständige Promotionskommission die Dissertation von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) untersucht und die Politikerin angehört hat, hat die Kommission nun dem Dekan der Philosophischen Fakultät die empfohlen, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktotitels zu eröffnen.

Im Frühjahr dieses Jahres wurden vermehrt Plagiatsvorwürfe gegen die Ministerin laut. Sie soll in ihrer Dissertation mit dem Titel „Person und Gewissen“ von anderen Autoren ohne Quellenangabe abgeschrieben haben.

Der Fakultätsrat wird am 22. Januar 2013 eine ordentliche Sitzung abhalten und sich mit dem Thema befassen. Dann soll entschieden werden, ob die Befunde der Kommission schwerwiegend genug sind, um ein Verfahren gegen Schavan einzuleiten.

Nun, das wird der Bundeskanzlerin/“Mutti“ aber gar nicht gefallen.

Ach so: Meine Quelle ist LTO :-).

 

 

Kinderpornos auf privatem Rechner – Beamtenpension futsch

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Nach einer Pressemitteilung des VG Trier hat das VG jetzt einem Polizeibeamten, der 2010 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war, das Ruhegehalt aberkannt. In der PM heißt es:

„Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte sich des Verschaffens und Besitzes kinderpornographischer Dateien schuldig gemacht hat, indem er seit 2005 in über 20 Fällen über das Internet in seiner Wohnung Videofilme mit kinderpornographischem Inhalt auf seinem Computer gespeichert hat. Damit habe der Beamte sich achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten und das Ansehen der Polizei geschädigt. Von einem Polizeibeamtem müsse erwartet werden, dass er sich in diesem Bereich auch außerhalb des Dienstes in jeder Hinsicht gesetzestreu verhalte. Einem Polizeibeamten, der sich im privaten Bereich kinderpornographisches Material verschaffe, könne kein Vertrauen mehr entgegengebracht werden. Im konkreten Falle wiege der festgestellte Verstoß besonders schwer, da der Beamte sich kontinuierlich über mehrere Jahre Dateien mit schwerem und damit besonders verwerflichem sexuellem Missbrauch an Kleinstkindern beschafft habe; dies selbst nachdem er bereits in das Visier disziplinar- und strafrechtlicher Ermittlungen geraten war. Darüber hinaus habe der beklagte Polizeibeamte über Jahre hinweg das ihm zur Verfügung gestellte Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt, sodass insgesamt ein Charaktermangel offenbar werde, der von Pflichtvergessenheit zeuge und der die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme, bei einem Beamten im Ruhestand die Aberkennung des Ruhegehaltes, rechtfertige.

Der seitens des Landes erhobene weitere Vorwurf, der Beamte habe als „Therapeut“, „Heiler“ bzw. „Geistheiler“ Kontakt zu hilfesuchenden Frauen geknüpft, denen er sich unter Ausnutzung des aus der vorgegebenen Therapeuteneigenschaft resultierenden Vertrauensverhältnisses zu sexuellen Kontakten genähert habe, stelle sich zwar als moralisch verwerfliches Vorgehen dar, beschränke sich jedoch auf die private Lebensführung und erreiche als außerdienstliches Verhalten nicht die Schwelle zum Dienstvergehen.

VG Trier, Urt. v. 14.08.2012 – 3 K 195/12.TR – gefunden auch bei LTO