In vielen Verfahren kommt das dicke Ende hinterher, wenn es nämlich um die Kosten und Auslagen geht. das ist vor allem in JGG-Verfahren misslich.
Um so begrüßenswerter daher die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.02.2011 – III 4 Ws 59/11, der sich zur Anwendung des § 74 JGG und zur Auferlegung nur eines Teils der notwendigen Auslagen bei einem Teilerfolg der Revision verhält. Lesenswert!