Wir kennen alle die Echternacher Springprozession – zwei Schritt vor, ein Schritt zurück. So mutet mir der zweite Beschluss des 2. Strafsenats des BGH im sog. Besetzungsstreit an, der jetzt auf der Homepage des BGH veröffentlicht worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2012 – 2 StR 346/11).
Über den Beschluss und das Hin und Her beim BGH hatten wir ja auch schon berichtet (vgl. hier). Nachdem der 2. Strafsenat zunächst gesagt hatte: Wir sind nicht richtig besetzt, und setzen aus, heißt es nun: Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir nicht richtig besetzt sind, aber wir entscheiden. Wenn man nun die Begründung liest, dann darf man gespannt sein, wie sich Wissenschaft und Rechtsprechung – im Zweifel wird ja sicherlich einer der betroffenen Angeklagten – das BVerfG anrufen – mit der Frage auseinander setzen werden.
Spontan habe ich nur gedacht: Geht das denn? Kann ich als Gericht sagen: Ich bin nicht richtig besetzt, aber im Interesse der Beschleunigung interessiert mich das nicht, ich entscheide. Ich habe da so meine Zweifel. Über die Fragen wird sicherlich demnächst viel zu lesen bekommen.
Im Übrigen: Ein wenig erinnert mich der Beschluss an den Ätsch-Effekt :-). „Ätsch“ gegenüber dem Präsidium, das an seiner Rechtsauffassung festgehalten und sich – das darf man ja nicht übersehen – durchgesetzt hat, ohne seine von der Rechtsauffassung des 2. Strafsenats abweichende Auffassung zu begründen. Sicherlich derzeit beim BGH kein „Frühlingslüftchen“ 🙂