Archiv der Kategorie: RVG-Rätsel

Ich habe da mal eine Frage: Bei mehreren Nebenklägern ggf. nur die 0,3 Erhöhung oder ggf. auch mehr?

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Und zum Abschluss des Tages dann noch die Gebührenfrage, heute aus dem Bereich der Nebenklagevertretung:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich hoffe ich nutze die richtig Mailadresse, ich hätte eine gebührenrechtliche Frage.

Es geht um Nebenklage und ich weiß sicherlich,  dass man bei Vertretung mehrerer Nebenkläger eine 0,3 Erhöhung für den 2. NK bekommt.

Jetzt frage ich mich aber, ob das immer so ist.

Ich bin mandatiert worden eine 13 Jährige wegen Mißbrauch und Vergewaltigung zu vertreten.

Ich bestelle mich und stelle dann fest, dass die Anklage bereits zugelassen und der Prozess schon am Laufen  ist und es insgesamt 4 Nebenklageberechtigte gibt. Eine wegen Mordes und Vergewaltigung, drei weitere wegen Sexualdelikten. Es gibt nur einen Angeklagten und eine Anklagte die alles beinhaltet. Ich werde für meine Mandantin beigeordnet.

Parallel dazu meldet sich eine weitere Geschädigte (auch 13 Jahre) aus diesem Verfahren bei mir. Auch für diese bestelle ich mich und werde separat beigeordnet, insbesondere nicht nach der neuen Regelung eines gemeinsamen Beistandes, weil unterschiedliche Lebenssachverhalte angeklagt sind. Die Nebenklägerinnen haben untereinander auch nichts mit einander zu tun und es sind unterschiedliche Taten zu unterschiedlichen Zeiten mit eben unterschiedlichen Geschädigten. Die beiden anderen Nebenkläger/innen haben jeweils andere Anwälte.

Jetzt meine Frage: Kann ich auch bei dieser Konstellation nur die 0,3 Erhöhung abrechnen, obwohl es sich um unterschiedliche Lebenssachverhalte handelt? Ich musste ja auch die Besprechungen und die Vorbereitung auf die Tatkomplexe, die Vernehmungen etc. getrennt also doppelt machen. In der Sitzung war ich selbstverständlich für beide anwesend, die Verhandlung hat jetzt fast 2 Jahre gedauert und es geht um rund 60 Verhandlungstage.

Da würde sich der Unterschied natürlich erheblich auswirken.

Es wäre ganz lieb wenn Sie mir, sofern Sie Zeit finden,  kurz antworten könnten, ich habe zu der Konstellation nichts gefunden, ggfs spielen die unterschiedlichen Lebenssachverhalte auch gar keine Rolle und ich habe ein Brett vor dem Kopf 😊.

Herzliche Dank schon im Voraus.“

Lösung zu: Sind nach Wiederaufnahme der Ermittlungen erneut Gebühren angefallen?

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Am Freitag hatte ich folgende Frage gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Sind nach Wiederaufnahme der Ermittlungen erneut Gebühren angefallen?

Hier die kurze Antwort – die Problematik hatten wir ja schon häufiger:

„Sie haben die Frage im Blog vom vergangenen Freitag gesehen? Dazu kommt nachher die Antwort im Blog.

Da geht es zwar um die §§ 153a, 154 StPO, bei § 170 Abs. 2 StPO läuft das aber entsprechend. Das bedeutet: Es handelt sich nach der Wiederaufnahme nicht um eine neue Angelegenheit, so dass die VG Nr. 4104 VV RVG nicht noch einmal entsteht. Es gibt zu der Frage auch Rechtsprechung, aus der man das ableiten kann. Die verhält sich zwar zum doppelten Anfall der Nr. 4141 VV RVG, die Argumentation kann man aber übertragen. Schauen Sie mal im RVG-Kommentar zur N.r 4141 VV RVG.“

 

Ich habe da mal eine Frage: Sind nach Wiederaufnahme der Ermittlungen erneut Gebühren angefallen?

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Und dann noch zum Schluss des Tages die Gebührenfrage. Heute mal wieder zum erneuten Anfall der Gebühren nach Wiederaufnahme der Ermittlungen, nämlich:

„Ich habe einen Mandanten im Vorverfahren verteidigt, welches nach § 170 StPO eingestellt wurde.

Aufgrund einer Beschwerde wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und unter einem anderen Aktenzeichen geführt .

Erneut Gebühren angefallen ?“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Können wir die Haftpflichtprämie als “zusätzliche Kosten” abrechnen?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Können wir die Haftpflichtprämie als “zusätzliche Kosten” abrechnen?, eingestellt. Hier die Antwort, die der Fragesteller von mir erhalten hat:

Ich meine, dass die Prämie nicht als Auslagen geltend gemacht werden kann. Es handelt sich um Geschäftskosten (Vorbem. 7 Anm. 1 Satz 1). Das folgt m.E. auch aus der Regelung in der Nr. 7007 VV RVG. Dort ist eine Sonderregelung für Haftpflichtprämien, die Ihren Fall (leider) nicht erfasst. Daraus wird man den Schluss ziehen können, dass in anderen Fällen die Prämie nicht geltend gemacht werden kann. Im Übrigen verwiese ich auf: https://blog.burhoff.de/2018/03/47264/. Meine Auffassung dürfte dadurch gestützt sein.

Ich weiß, dass Ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Und es passt auch nicht. Denn einerseits sind die Gebühren bei der Nr. 4142 VV für den Pflichtverteidiger über § 49 RVG gedeckelt, andererseits haftet der RA aber und kann die Prämie für die Versicherung dann doch nicht geltend machen. Der Wahlanwalt bekommt aber zumindest die höheren Gebühren.

Ihre Idee über § 46 Abs. 2 RVG ist ein Weg. Bringt aber m.E. nichts. Kostet aber auch nichts.

Und: Ich habe mich, da es ja kein alltägliches Problem ist, bei Herrn Volpert, der die Nrn. 7000 VV in unserem Kommentar bearbeitet, vergewissert. Wir stimmen überein.“

Und dann mal wieder <<Werbemodus an>>: Unseren RVG-Kommentar in der 6. Auflage kann man hier bestellen. Nur Mut 🙂 << Werbemodus aus.

Ich habe da mal eine Frage: Können wir die Haftpflichtprämie als „zusätzliche Kosten“ abrechnen?

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Und zum Abschluss des Tages dann die Gebührenfrage, heute aber mal etwas anderes, und zwar:

„….

Wir stehen vor folgendem Problem: Mehrere Kollegen der Kanzlei sind in einem BtM-Verfahren als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift die Einziehung von etwas über 5 Mio € beantragt. Unsere Kanzlei ist allerdings nur bis zu einer Summe von 2,5 € Mio haftpflichtversichert. Wir müssen diese Mandate also nachversichern, was sehr teuer ist. Wir möchten diese zusätzlichen Kosten nun gegenüber der Staatskasse geltend machen. Ist dies möglich? Und wenn ja, nach welcher Norm? Wir dachten an § 46 II RVG.

Im Internet haben wir nichts zu diesem Problem  gefunden. Und Ihr Kommentar steht zwar eigentlich in unserer Bibliothek, ist aber leider derzeit nicht auffindbar…“