Ich habe da mal eine Frage: Sind nach Wiederaufnahme der Ermittlungen erneut Gebühren angefallen?

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Und dann noch zum Schluss des Tages die Gebührenfrage. Heute mal wieder zum erneuten Anfall der Gebühren nach Wiederaufnahme der Ermittlungen, nämlich:

„Ich habe einen Mandanten im Vorverfahren verteidigt, welches nach § 170 StPO eingestellt wurde.

Aufgrund einer Beschwerde wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und unter einem anderen Aktenzeichen geführt .

Erneut Gebühren angefallen ?“

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