Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

Adventskalender Tür 17: „Zehn erotische Rechtsfragen vor Gericht: Sex and the Judges“

© vizualni - Fotolia.com

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Eine Woche vor Hl.Abend müsste es an sich allmählich besinnlich werden. Nun ja, so ganz klappt es noch nicht. Also lasse ich es erst noch einmal „sinnlich“ werden und verweise auf einen Beitrag bei LTO, der dort Ende November 2014 gelaufen ist; über den hatte ja auch bereits der Kollege Pohlen unter:  Erotische Rechtsfragen: Wie die Justiz sich mehr oder weniger erfolgreich an Sex-Problemen abarbeitet berichtet. Ich greife das Thema dann mal auf und verweise auf LTO und: Zehn erotische Rechtsfragen vor GerichtSex and the Judges.

Vorgestellt werden da auf einer Fotostrecke bekannte Entscheidungen deutscher Gerichte zu „erotischen Rechtsfragen“ und/oder „Sexfragen“. Und wenn man durchklickt, trifft man alte Bekannte, wie z.B. den unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel oder die lauten „Yippie“-Rufe beim Sexualverkehr“. Aber auch das – zumindest für mich ein oder andere Neue, wie z.B. „Einmal gepoppt, nie mehr gestoppt„“. Einmal mal durchklicken.

Tja: Passt das nun in einen Adventskalender? Nun ja, m.E. ja, noch. Denn von „besinnlich“ nach „sinnlich“ ist ja nicht ganz so weit….

Und sicherlich gibt es wieder Kommentare, das sei frauenfeindlich“. Ist es nicht. Aber nur zu, ich kann damit leben.

Adventskalender Tür 16: „…. das kann nur Gott sein…“ :-)

© eyetronic Fotolia.com

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Eine der schönen Seiten der umfangreichen Seminartätigkeit der letzten Jahre ist die, dass man auf diese Art und Weise viele nette Kollegen kennen gelernt hat, mit denen man zum Teil auch über das Seminar/den FA-Kurs hinaus in Kontakt bleibt/geblieben ist. Über diese Kollegen „beziehe“ ich dann häufig die Entscheidungen, die die OLGs – aus welchen Gründen auch immer – nicht so gern veröffentlicht sehen wollen. Über die Kollegen kommt aber auch der ein oder andere Sonntags- oder sonstige Witz. Und einen habe ich in den letzten Tagen bekommen, den ich dann heute hier einstelle. Der ein oder andere wird ihn kennen, ich kannte ihn nicht.

Ein Limousine-Fahrer soll Papst Benedikt XVI. vom Flughafen abholen. Nachdem er sämtliches Gepäck des Papstes verstaut hat (und das ist nicht wenig), merkt er, dass Ratzi noch immer nicht im Auto sitzt und spricht ihn darauf an:
„Entschuldigen Sie, Eure Heiligkeit, würde es Ihnen was ausmachen, sich ins Auto zu setzen, damit wir losfahren können?“
Der Papst antwortet: „Um ehrlich zu sein, im Vatikan darf ich nie Autofahren. Würden Sie mich fahren lassen?“
Der Fahrer sagt, dass dies nicht möglich sei, da er sonst seinen Job verlieren würde. „Gar nicht auszudenken, was passiert, wenn der Papst einen Unfall hat“, denkt sich der Fahrer und wünscht sich, dass er heute morgen nie zur Arbeit gegangen wäre.
Der Papst: „Ich würde Sie dafür auch fürstlich entlohnen.“
„Na gut!“, denkt sich der Fahrer und steigt hinten ein. Der Papst setzt sich hinters Lenkrad und braust mit quietschenden Reifen davon. Als die Limousine mit 150km/h durch die Stadt fährt, bereut der Fahrer seine Entscheidung schon und bittet: „Bitte Eure Heiligkeit, fahren Sie doch etwas langsamer!“
Kurz darauf hört er hinter sich Sirenen heulen.
Der Papst hält an und ein Polizist nähert sich dem Wagen. Der Chauffeur befürchtet schon, seinen Führerschein zu verlieren.
Der Polizist wirft einen kurzen Blick auf den Papst, geht zurück zu seinem Motorrad, nimmt sein Funkgerät und verlangt seinen Chef zu sprechen. Als sein Chef am Funkgerät ist, erzählt der Polizist ihm, dass er gerade eine Limousine mit 150km/h aufgehalten hat.
Der Chef: „Na dann, verhaften Sie ihn doch!“
Polizist: „Ich glaube nicht, dass wir das tun sollten. Der Fahrer ist ziemlich wichtig.“
Sein Chef antwortet darauf, dass es ihm völlig egal sei, wie wichtig die Person ist. Wenn jemand mit 150 durch die Stadt fährt, gehöre er verhaftet.
„Nein, ich meine WIRKLICH wichtig!“, antwortet der Polizist.
Chef: „Wer sitzt denn in dem Auto? Der Bürgermeister?“
„Nein!“, antwortet der Polizist. „Viel wichtiger!“
„Bundeskanzler?“
„Nein, noch viel wichtiger“.
„Gut, wer ist es denn?“
„Ich glaube, es ist Gott!“
„Warum zum Teufel glauben Sie, dass es Gott ist?“
„Er hat den Papst als Chauffeur!“

Adventskalender Tür 15: Strafrechtsklausur in Reimen – was es nicht alles gibt

© Jan Engel - Fotolia.com

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Nun, die (Vor)Weihnachtszeit/Adventszeit lebt (auch) von Gedichten und Reimen. Und da gibt es eine Menge und es gibt auch einiges, bei dem man denkt: Was es nicht alles gibt? Nach dem gereimten Urteil des AG Höxter (vgl. Adventskalender Tür 10: Und noch ein Gedicht, bzw.: Da mache ich einen Reim drauf) habe ich dann zu der Thematik eben auch eine Strafrechtsklausur in Reimen. Irgendwo gefunden, leider ohne Quellenangabe abgelegt, die Quelle möge es mir bitte nachsehen. Ja, was es nicht alles gibt….

Es handelt sich um eine Strafrechtsklausur aus dem Wintersemester 2011/2012, die man hier findet: Strafrechtsklausur in Reimen. Ist wohl wirklich geschrieben worden, oder sitze ich einem Joke auf? 🙂 Wenn ja, ist er gut. Allerdings hat das Reimen nicht mehr als 5 Punkte gebracht und die abschließende Bewertung: „Insgesamt durchweg sehr oberflächlich/allg.“ Ja ok, mag sein. Aber wie soll man auch noch in die Tiefe gehen, wenn man reimt. Beides geht nicht. 🙂

Adventskalender Tür 14: Heute der Sonntagswitz, mit: Dämliche Diebe XXXIV

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Mal weg von Plätzchen, Glühwein, Geschenkpapier und Weihnachtsliedern, hin ins pralle Leben. Am 3. Advent daher keine Adventswitze, sondern mal wieder die „Dämlichen Diebe“, und zwar mit:

Leicht dämlich stellten sich zwei Männer in Hamburg an, die einen Raub begehen wollten. Sie versuchten einen Möbelladen auszurauben. Kurz vor Ladenschluss gingen sie auf die beiden Kassiererinnen zu. Einer schrie “Dies ist ein Überfall! Geld her!”, und betätigte den Abzug seiner Waffe.

Das einzige, was dann jedoch zu hören war, war ein lautes Klicken. Die Angestellten merkten schnell, dass es sich bei der Waffe um eine Plastikpistole handelte, und forderten die beiden Täter auf, zu verschwinden.

Bei der Flucht aus dem Laden rannte einer der erfolglosen Räuberdann  auch noch gegen die Glastür, die noch nicht richtig geöffnet war.

Anmerkung: Doppelt dämlich, übrigens auch schon gelaufen bei der Kollegin Braun.

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Und auch nicht schlecht:

Ein Mann betrat morgens um fünf Uhr eine Filiale von Burger King, zog eine Pistole und verlangte den Inhalt der Kasse. Der Angestellte erklärte, die Kasse nicht öffnen zu können, ohne zuvor eine Bestellung eingegeben zu haben. Als der Mann daraufhin Zwiebelringe bestellte, antwortete ihm der Angestellte, diese seien zum Frühstück nicht erhältlich, woraufhin der Mann frustriert das Lokal verließ.

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Vor dem Duisburger Amtsgericht musste sich ein Mann verantworten, der ein Kaufhaus um 33 Armbanduhren erleichtert hatte. Als der Richter ein Protokoll verlas, in dem der Name eines zweiten Tatbeteiligten genannt wurde, erhob sich plötzlich ein junger Mann im Zuhörersaal und winkte höflich: „ja, hier.“ Eine Minute später saß er zwei Reihen weiter vorn – auf der Anklagebank.

Anmerkung: So wohl nicht ganz richtig, denn so schnell geht es dann doch nicht mit dem Platzwechsel.

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Und dann noch:

Ein 24-Jähriger hat sich nach einem Einbruch in eine Arztpraxis in Minden versehentlich mit einem Betäubungsmittel in den Schlaf gespritzt. Wie die Polizei  berichtete, hatten alarmierte Beamte den drogensüchtigen Mann schlafend in einem Behandlungszimmer entdeckt und festgenommen. Neben ihm lag eine leere Einwegspritze. Der junge Mann hatte laut Polizei offensichtlich ein Rauschmittel mit einem Betäubungsmittel verwechselt.

Adventskalender Tür 13: Blinkende Tannenbäume verboten – im Kfz

entnommen wikimedia.org Author: Jorge Barrios

entnommen wikimedia.org Author: Jorge Barrios

Alle Jahre wieder, oder: Es ist Vorweihnachtszeit und da sind sie wieder: Die Touristen/Besucher, die die Innenstädte bevölkern, teilweise mehr oder weniger angetrunken, und sich auf Weihnachten einstimmen, die unzählige Pakete schleppenden Postboten (nennt man die heute eigentlich noch so oder haben die in Zeiten der „Sales Manager“ u.a. einen anderen Namen) und all die anderen dienstbaren Geister. Aber es erscheinen auch die Lichterdekorationen in/an Häusern und Wohnungen und ….. an/in Pkws und Lkws.

Und dazu muss man sagen: Blinkende Christbäume in Fahrzeugen sind verboten, so sagt es zumindest Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, gefunden auf der Homepage von „Verkehrsrecht aktuell„, oder auch kurz VA, aus dem IWW Verlag, zur PM des TÜV Rheinland dann hier.

Da heißt es:

„Nicht nur zur Weihnachtszeit blinkt der Mini-Tannenbaum auf den Armaturentafeln einiger Autos. Am Innenspiegel baumelt mitunter ein buntes LED-Leuchtband. Viele Lkw-Lenker montieren auch gerne grelle Displays, Namensschilder, Firmenlogos oder beleuchtete Reklamefiguren an die Windschutzscheibe. Häufig sind sogar komplette Fahrerkabinen in indirektes Licht getaucht.

Blendgefahr für den Fahrer

Solche Illuminationen sind im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten. „An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein. Dazu zählen unter anderem die Begrenzungsleuchten an Lkw“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber befürchtet, dass auffällige, illegale „Lichtspiele“ leicht mit Warnzeichen verwechselt werden können. Außerdem können sie den Fahrer blenden und andere Verkehrsteilnehmer ablenken.

Auf die korrekte Farbe kommt es an

Das bedeutet: Alle zusätzlichen Lichtquellen, die nicht in der StVZO genannt werden beziehungsweise nicht die vorgeschriebene Farbe haben, sind unzulässig. Dazu zählen zum Beispiel rote Kennzeichenbeleuchtungen oder blaue Begrenzungsleuchten. Auf dem Index stehen darüber hinaus Unterbodenleuchten oder angestrahlte Radkästen und illuminierte Scheibenwaschdüsen. „Das Verbot bezieht sich auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lichtquelle direkt zu sehen ist oder es sich um eine indirekte Projektion handelt“, betont Sander.“