Bei openjur habe ich die Entscheidung des AG Herford v. 08.12.2010 – 11 OWi-54 Js 1096/10-442/10 gefunden. Dabei dürfte es sich um eine Entscheidung aus dem Pool der Massenfreisprüche handeln, über die ja in den letzten Wochen viel geschrieben worden ist, (vgl. u.a. hier).
Über die Argumentation des Kollegen Knöner ist ja bisher nur viel geredet worden, nun kann man lesen, wie der Kollege argumentiert. Ich bin gespannt, was das OLG auf die Rechtsbeschwerden macht – diese Sache ist z.B. zulassungsfrei. Ich bleibe dabei: Die Freisprüche werden nicht halten.
Hätten Sie die Kommentare in Ihrem Blog verfolgt, so müssten Sie nicht extra bei openjur suchen und finden. 🙂
Hier gab es den Hinweis bereits vor vier Tagen: http://blog.strafrecht-online.de/2010/12/neues-vom-richter-gaspedal-die-sta-legt-ihn-an-die-kette/
ich verfolge die Kommentare, also brauchen Sie sich darum keine Sorge zu machen; nur wenn man unterwegs ist, geht manchmal etwas durch. ich suche auch nicht bei openjur, sondern lasse mir schicken 🙂
Richter Gaspedal liegt falsch, das Blitzen nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt. Trotz steigendem Verkehrsaufkommen sind die Unfalltoten gesunken, was sicherlich neben verbesserter Fahrzeugtechnik auch dem Verfolgungsdruck auf Raser zu verdanken ist. Wenn sicher ist, das an manchen Stellen nicht geblitzt werden darf, dann wird die Raserei an diesen Stellen bestimmt erheblich zunehmen. Klar das mit der Kontrolle Verkehrssicherheit auch verdient werden soll, ein Arzt will ja auch nicht nur helfen, sondern auch Einkommen erzielen. Nur bei Rechtsanwälten ist das sicherlich anders, die machen das ja nur, um dem Recht Durchsetzung zu verschaffen.
Habe mir das tatsächlich mal angetan und das Urteil ganz durchgelesen. Und wurde dabei den Eindruck nicht los, hier wollte es mal jemand "in Amt und Würden" der Polizei heimzahlen, die da immer so hartnäckig diese blöden Fiat-Panda-fahrenden Verkehrshindernisse in Schutz nimmt, und diese noch blöderen Schulkinder. Soweit verständlich aus seiner Sicht, klar. Nur – Wenn schon ein deutscher Richter solch einen Blödsinn schreibt, dazu noch in ein Urteil, wo soll denn das bitte noch hinführen???
Wetten, dass keiner der anzeigefreudigen staatstragenden empörten Bürger dieses Urteil gelesen hat – und ohnehin auch wohl nicht verstehen würden?
Das die Geschwindigkeitsmessung und das Beweisphoto bei der Übertretung gegen die Grundrechte der Bürger insbesondere des Rechts am eigenen Bild verstößt, das hat das BVerfG verbockt, Richter Gaspedal hat das nur konsequent umgesetzt. Wenn die Beweismittel durch Straftaten der Verfolgungsbehörden erlangt werden, das ist nach deren Meinung schon ok. Nicht Richter Gaspedal ist gaga, sondern die in Karlsruhe.
Warum die dort die Beschwerde, die Richter Gaspedal im Urteil erwähnt überhaupt angenommen haben und nicht wie 95 % wohlbegründete Beschwerden ohne Gründe nicht angenommen haben, ist mir auch ein Rätsel. Offensichtlich bestand ein Bedürfnis
rechthaberisch dem Amtsgericht aufzuzeigen, das eine Verwaltungsanordnung kein Gesetz ist.
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