Ich habe da mal eine Frage: Wie wird eine Vernehmung im Hinblick auf eine EEA abgerechnet?

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Und dann die Gebührenfrage zu Nikolaus. Nein, es geht nicht um die Verteidigung des Nikolaus wegen zu schnellem Fahren und die Frage, wo man ggf. abrechnet 🙂 , sondern um folgendes Problem:

„Guten Abend zusammen.

Ich habe zum ersten Mal heute eine Anhörung vor dem Amtsgericht erlebt, in der ich dem in Haft befindlichen Mandanten als Pflichtverteidiger (140 I Ziff. 5 StPO) beigeordnet wurde.
Bis dahin hatte ich noch keine Aktenkenntnis, bin hingefahren und dort erfahren, dass er sich um die EUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNG (EEA), der tschechischen Strafverfolgungsbehörden gehandelt.

Wir haben zur Sache verhandelt, ich habe eine Erklärung für den Mandanten abgegeben, dass er sich ohne Aktenkenntnis zur Sache und zu dem Fragenkatalog nicht einlassen wird.
Wie rechnet man sowas ab?“

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