Ich habe da mal eine Frage: Kann ich für das hinzuverbundene Verfahren abrechnen?

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Und dann die Gebührenfrage. Heute mal wieder etwas zur Erstreckung:

„Hallo Herr Kollege Burhoff,

ich erlaube mir, mich mit folgender Frage an Sie zu wenden:

Ich habe einen Mandanten als Pflichtverteidiger in einer Strafsache vertreten, in der ich bereits im Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidiger beigeordnnet wurde.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter wurde ein anderes Verfahren gegen den Mandanten hinzuverbunden, in dem ich bis dahin weder mandatiert, noch beigeordnet war.

Nach der Verbindung wurde ich auch im Hinlbick auf den Tatvorwurf aus der neuen Sache als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Frage: Kann ich im Hinblick auf das hinzuverbundene Verfahren überhaupt zusätzliche Gebühren geltend machen (und wenn ja, welche) oder wäre das nur möglich gewesen, wenn ich vor der Verbindung beigeordnet worden wäre?

Wie immer danke ich Ihnen im Voraus!“

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