Am Freitag ging es bei: Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich Reise- und Hotelkosten ab?, um Hotel- und Reisekosten.
Dazu meine Antwort und der sich anschließende „Schriftwechsel“:
„Tja, das wird wahrscheinlich ein längerer Briefwechsel mit dem Kostenbeamten werden.
An sich ja eine vernünftige Lösung, aber das wird nicht interessieren. :-):
Ich würde mal die Reisekosten ermitteln und dann halbieren und jeweils die Hälfte geltend machen. Argumentation: Ist so billiger, als wenn ich nach Hause gefahren und am nächsten Tag dann nach Köln.
Wird beim Hotel aber sicher schwierig werden. Wann wären Sie denn daheim gewesen, wenn Sie durchgefahren werden? Zur Nachzeit (21.00 – 06.00 Uhr) müssen Sie ja nicht fahren.“
Darauf der Fragesteller:
„Da wäre ich wohl frühestens gegen 21:55 Uhr am Kanzleiort gewesen, bei unproblematischer Bahnreise, wenn es so etwas gibt.“
Und noch einmal ich:
„Na, dann dürften Sie doch übernachten. M.E. gehört das Hotel dann aber wohl zu Karlruhe:
Fahrtkosten würde ich teilen.“
Und noch einmal der Fragesteller:
„Ich kenne nur Rechtsprechung für bis zu 22 Uhr. Können Sie mir da weiterhelfen?“
Und meine Antwort:
Versuchen Sie es mal mit:
OLG Naumburg, Beschl. v. 08.06.2016 – 12 W 36/16 (KfB)
VG Würzburg, Beschl. v. 11.07.2017 – W 8 M 17.30937
LG Memmingen, Beschl. v. 29.01.2020 – 34 0 1272/16
Und Hinweis auf § 758a Abs. 4 ZPO“