Und dann auch heute: Als drittes Freitagsposting eines „Gebührenfrage“, und zwar:
„Moin,
folgende Abrechnungfragen:
Mein Kanzleisitz ist in Niedersachsen.
Montag hatte ich Termin vor dem LG Karlsruhe als Pflichtverteidiger. Dieser dauerte circa bis 16:00.
Von Karlsruhe nach Köln fuhr ich mir dem Zug.
Danach schlief ich in einem Hotel in Köln.
Dienstag hatte ich Termin am LG Köln als Nebenklagevertreter auf PKH. Der Termin begann allerdings erst am frühen Nachmittag.
- Wo ist die Zugfahrt von Karlsruhe nach Köln zur Festsetzung anzumelden?
- Bestehen Chancen auf die Erstattung der Hotelübernachtung in Köln oder wäre es mir zuzumuten gewesen, ersteinmal nach Niedersachsen zu fahren, um Dienstagmorgen wieder nach Köln zu fahren?
Besten Dank vorab.“