Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Erhalte ich als Terminsvertreter auf Anreise- und Hotelkosten, eingestellt
Ich hatte dann nachgefragt, ob eine Beiordnung erfolgt ist. Das hatte der Fragesteller bejaht. Und dann hatte es folgende Antwort gegeben:
„Wenn Sie doch beigeordnet sind, ergibt sich das doch aus § 1 Abs. 1 RVG („Vergütung = Gebühren und Auslagen“) in Verbindung mit den §§ 45 ff. RVG. Da muss doch nichts mehr gesondert beantragt werden.
Was Sie meinen, ist ggf. § 46 Abs. 2 RVG. Den Antrag können Sie (noch) stellen, wenn es nicht ggf. zu spät ist: Die Hotelübernachtung muss (!) m.E. nicht genehmigt werden. Wenn das Gericht es auf Antrag tut, schön, dass ist der Kostenbeamte daran gebunden. Es gilt aber der Grundsatz: Wenn Anreise ab 06.00 Uhr morgens reicht, müssen Sie i.d.R. zu Hause schlafen. Rechtsprechung dazu auf meiner HP.“