Ich habe da mal eine Frage: Neues oder altes Recht?

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Und im Gebührenrätsel heute dann mal wieder eine Frage aus der Facebook-Gruppe „Strafverteidiger“, und zwar: Neus oder altes Recht:

„Habe bereits geprüft und hoffe, wenn ich nicht falsch liege, auf Bestätigung:

Bestellung zum Pflichtverteidiger 2015

Hauptverhandlung LG pp. ab Februar 2020, Urteil im Juli 2021

Dagegen Revision

KFA bis hier nach altem Recht

Dann (teilw.) Aufhebung/Zurückverweisung durch BGH im März 2022

Neue Hauptverhandlung vor dem LG ab heute

Hierfür dann KFA nach neuem Recht.

Korrekt?“

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