Natürlich gibt es auch am letzten Septembersonntag 2023 einen Wochenspiegel. Hier sind die Hinweise auf die Beiträge aus anderen Blogs aus der 38. KW.;
- LG Bielefeld: Kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen Kopierens des Personalausweises durch Arztpraxis da keine spürbare Beeinträchtigung vorliegt
- BGH: Berufungsgericht darf sich bei der Prüfung der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung nicht auf Umfang eines Revisionsgerichts beschränken
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BAG: Beleidigungen in Chatgruppen können fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen
- BGH: Die Adresse eines Postdienstleisters ist keine ladungsfähige Adresse
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Nerviger Streit um Arbeitszeugnis kein Grund für Verschlechterung
- und dann aus meinem Blog: OWi II: Die Zustellung ohne Vollmachtsnachweis, oder: Das reicht auch nach neuem Recht nicht