Und dann noch das RVG-Rätsel, heute mit folgender Frage mal wieder zur Anrechnung von Vorschüssen usw.
„Moin,
ich habe da mal eine Frage …
Wenn ich beigeordnet bin und vom Mandanten eine Zuzahlung erhalten habe, wird diese dann auch für die Auslagen z.B. Fahrtkosten angerechnet? Oder bezieht sich diese Zuzahlung nur auf die Verfahrens-/Termingebühren?
Vielen Dank!“
Der Wortlaut des § 58 Abs.3 S.1 RVG spricht nur von einer Anrechnung auf die Gebühren, nicht auf Auslagen. Im Übrigen ist die Anrechnung, sofern sie aufgrund einer Honorarvereinbarung für einen genau bestimmen Verfahrensabschnitt gezahlt wurde, allein auf diese Gebühren anzurechnen, vgl. auch insoweit den Wortlaut der Vorschrift „für seine Tätigkeit in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit erhalten hat“.