Die allgemeine Presse meldet, was denn nun konkret bei der Winterreifenpflicht geplant ist. Da heißt es (vgl. hier):
Minister will Winterreifen- Pflicht: Es soll endlich eine klare Regelung für alle Autofahrer geben – per Gesetz
„Berlin – Schluss mit dem Wischiwaschi auf Asphalt. Winterreifen sollen Pflicht werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will Autofahrern jetzt Winterreifen vorschreiben.
Als Winterreifen gilt bisher, was von der Industrie mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen ist, dazu gehören auch sogenannte Allwetterreifen. Bisher sind sie an den Buchstaben M+S (Matsch und Schnee) oder einer Schneeflocke im Gummi zu erkennen. Ramsauer will genau festlegen, was ein Winterreifen leisten muss. Im neuen Verordnungstext der StVO soll auch präzise erläutert werden, was unter winterlicher Witterung zu verstehen ist. Sinngemäß sei das, „wenn es schneit“ oder wenn die Straßen mit Matsch, Schnee oder Eis bedeckt seien. Winterreifenpflicht soll für alle Fahrzeuge gelten, so der Verkehrsminister.
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung kann der Bundesminister ohne Beteiligung des Bundestags erlassen. Der Bundesrat muss aber zustimmen. Ramsauer will sich heute mit Länderkollegen abstimmen. Die nationale Winterreifenpflicht soll bis zur einheitlichen europäischen Regelung gelten.
ADAC lehnt eine generelle Pflicht, etwa von Oktober bis April, ab. Maximilian Maurer: „Autofahrer in den Städten, die bei schlechtem Wetter den Wagen stehen lassen und die Straßenbahn benutzen, brauchen sie nicht.“
Interessant, oder? Denn/aber:
1. Die Klärung, was Winterreifen sind, hätte man schon im ersten VO-Text bringen können, und nicht nur die „geeignete Bereifung“.
2. Und „Winterreifen“? Ist der Begriff eigentlich klar?
3. P.Ramsauer meinte vorhin im Heute-Jorurnal, man werde die Dinge in der VO-Begründung eindeutig klären. Na, ob das reicht?
4. Auch die „winterliche Witterung“ soll erklärt werden. Viel Vergnügen! Und Bayern verstehen unter Winter sicherlich etwas anderes als die Autofahrer in NRW.
5. Geltung „für alle Fahrzeuge“? Also auch Fahrräder? 🙂
6. Und: Völlig offen ist: Was wird aus den Frostschutzmitteln in der Scheibenwaschanlage 🙂 (vgl. § 2 Abs. 3a StVO).
Es gibt viel ztu tun. Packen wir es an. Jedenfalls wirkte der Minister ganz dynamisch.
Zu 3.:
Die bisherige Formulierung der Gesetzesbegründung lautet:
„Mit der ausdrücklichen Hervorhebung der bereits nach bisherigem Recht bestehenden Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, wird den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 21. November 2003 sowie der Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder vom 3./4. März 2004 Rechnung getragen. Damit soll insbesondere dem bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ausdrücklich klargestellt wird damit auch die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten.“
Ich finde das schon recht klar definiert – eine genauere Abgrenzung würde den Umfang einer DIN-Norm erhalten. Aber selbst das hat den Oldenburgern (bei der Betrachtung des § 2 Abs. 3a StVO) aus guten Gründen nicht gereicht.
ich bin ja immer noch ein bisschen erstaunt. §§ 185, 240, 266 stgb können unsere deutschen richter ohne probleme auslegen, zu unbestimmt ist da nichts. aber das OLG oldenburg ist ohne nähere vorschriften oder ergänzende din-normen nicht in der lage herauszufinden was eine geeignete bereifung ist?