Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich ggf. auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV abrechnen?

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Und dann heute noch die Lösung zur Gebührenfrage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich ggf. auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV abrechnen?

Meine Antwort:

„Das ist die Nr. 4204 VV RVG, denn Sie sind Verteidiger.

Die Nr. 4100 VV RVG fällt aber nicht an.

Denn: Wo ist die Nr. 4100 VV RVG geregelt? Richtig. Im Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG. Sie rechnen aber nach Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG ab. Da gibt es keine Grundgebühr und die Nr. 4100 VV RVG können Sie auch nicht analog anwenden.“

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