Und dann noch etwas zum Überlegen für die Ostertage, nämlich:
„….
Abrechnungsfrage: Pflichtverteidiger, zwei Wochen vor der Hauptverhandlung findet eine Vorbesprechung in Anwesenheit der Kammer (ohne schöpfen), in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklage statt.
Zu diesem Termin wurde auch seitens der Kammer geladen..
Nachdem nichts anderes an Gebührenziffern einschlägig ist, habe ich einen Hauptverhandlungstermin abgerechnet. Der Rechtspfleger rügt das jetzt.
Eine Hauptverhandlung war es natürlich nicht, ganz ohne Kosten möchte ich diesen Termin nicht absolviert haben.
Ideen? Entscheidungen?“
Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, das war es dann auch schon. Ist mir schon passiert, Anreise aus Stuttgart zur Besprechung in Chemnitz.
Dafür gibt es keine Gebühr! Jedenfalls habe ich sie noch nie bekommen.