Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich den „Besprechungstermin“ bei der Kammer ab?

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Und dann noch etwas zum Überlegen für die Ostertage, nämlich:

„….

Abrechnungsfrage: Pflichtverteidiger, zwei Wochen vor der Hauptverhandlung findet eine Vorbesprechung in Anwesenheit der Kammer (ohne schöpfen), in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklage statt.

Zu diesem Termin wurde auch seitens der Kammer geladen..

Nachdem nichts anderes an Gebührenziffern einschlägig ist, habe ich einen Hauptverhandlungstermin abgerechnet. Der Rechtspfleger rügt das jetzt.

Eine Hauptverhandlung war es natürlich nicht, ganz ohne Kosten möchte ich diesen Termin nicht absolviert haben.

Ideen? Entscheidungen?“

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie rechne ich den „Besprechungstermin“ bei der Kammer ab?

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