Und dann noch das Rätsel mit folgender Frage:
„Wir haben eine Mandantschaft in einer OWi SchwArbG vertreten. Das Bußgeld wurde nach Einigung mit dem zuständigen Sachbearbeiter schließlich auf 4.500 € zzgl. Gebühren festgesetzt. Kann eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG mit abgerechnet werden?
Bei meiner Recherche bin ich auf Ihren Beitrag „Die Verständigung im Straf-/Bußgeldverfahren – Gebührenrechtliche Auswirkungen“ gestoßen, mir jedoch nicht sicher, ob unsere Angelegenheit davon abgedeckt ist.“